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die Schließung und die Ausweisung nin 24. Octobcr 1622. DerKurfürst fühlte sich verletzt, beschwerte sich bei dem Kaiser undwallte nicht zum Reichstage kämmen. Seinem Beispiele falztenauch andere Fürsten >). In Falgc dessen schwankte wieder derKaiser, gab erst den Auftrag die lutherischen Kirchen in derStille wieder zu eröffnen, blieb schließlich aber demnach bei seinerersten Anardnung stehen und gab dem Fürsten Karl den Befehl,in der bcgannenen Weise sartznfahrcn. Nachfolgende Verordnun-gen des Kaisers in den religiösen Angelegenheiten Böhmens er-gingen in der gleichen Tendenz 2).
Hatte schon diese staatsmännischc Haltung des FürstenKarl in den religiösen Angelegenheiten ihm keineswegs die Gunstder katholischen Geistlichkeit erwarben, deren Abneigung schonfrüh in den Briefen deS bayerischen Herzogs Maximilian anden Kaiser zu Tage trat, so mußten die vielen bei der Umwäl-zung der Dinge geschädigten und veränderten Vermögensznständc,der Hochvcrrathsprozeß mit allen seinen Folgen noch mehr derFeindschaft erwecken. Man machte ihn auch für das verantwort-lich, was nur im Dienste geschah, was dein System der Ver-geltung, was den ausgesprochenen Befehlen des Kaisers zukam.Da der Kaiser gleichzeitig über Ungarn nicht die Herrschafthatte, die Erblandc thcilö selbst in Unruhe, Rebellion oder Kriegs-stand sich befanden und keine Beiträge liefern konnten, so wares das mit des Fürsten Hülfe niedergeworfene und niedergehal-tene Böhmen, welches vor allem die großen Kosten der Rüstun-gen des ununterbrochenen Krieges zu tragen hatte. Und zwarwaren es die Güter der Rebellen vorzugsweise, deren Confisca-tion und Verkauf dem kaiserlichen Schatze die Mittel liefernmußten. Daß der Fürst, der immer in geordneten Gcldvcrhält-nissen gelebt hatte, der zahlreich der Roth des Staates mit Geld-summen zu Hülfe gekommen war, der schon von früh an
') Hurtcr, a. a. O. 216; Khcvcuhiller, IX. 1653 ff.2) Hurtcr, a. a. O. 228.