der Rebellion thcilgenommen habe». Die öffentlichen Exerciticnder Ealvinischen und Picnrdischen Seelen seien aber abzustellen.
Wie in diesen so weit greifenden Fällen Fürst Karl eineMilderung der strengen Maßregeln des Kaisers veranlasste, svfuhr er auch später in dem gleichen Bemühen svrt. Da aberalle Entscheidung, selbst in jedem Personalfall, was die Be-strafung und Begnadigung betrifft, der Kaiser sich vvrbchaltcnhatte, so konnte er nur vorschlagen und der Gnade empfehlen.So empfahl er in einem Schreiben vom 10. August die Wittwenund Waisen der Hingerichteten und Vcrurtheiltcn, die nichtwüßten, wovon zu leben, da die Güter und Besitzungen einge-zogen waren; so ersucht er am 27. September, die Arreststrafenderer, die bereits verurthclt waren, in eine Geldbuße oder son-stige Abfindung zu verwandeln'). Er hatte aber mit diesemGesuch keinen Erfolg.
Der Kaiser seinerseits erkannte die Dienste, welche ihmFürst Karl in diesen schweren, haßerfüllten Zeiten unerschrockenund rücksichtslos um Gunst und Ungunst geleistet hatte, dadurchan, daß er ihn, der bisher nur als kaiserlicher Commissär fungirthatte, am 17. Januar 1622 zum Statthalter von Böhmen mitausgedehnter Vollmacht ernannte. In dem Patent heißt esfolgendermaßen: „Wir Ferdinand der Andere .... bekennenmit diesem Brief öffentlich gegen Jedcrmänniglich, wie daß wiraus väterlicher Fürsorg dahin sein bedacht, damit wiederum inunserem Erbkönigrcich Böheim und demselben einverleibten Län-dern Recht und Gerechtigkeit seinen Fortgang gewinnen und allesiil seinen vorigen guten Stand gebracht möchte werden, zu demEnd wir dann S. L. den Fürsten Carl von Liechtenstein alsden, welcher nicht allein unfern hochgeehrten Vorfahrern vielunterschiedliche angenehme und nützliche und stattliche Diensteerzeiget, sondern auch gegen uns in viele Wege seine aufrichtigeund beständige Treu im Werk erwiesen, wie er dann nach unserer
st d'Elvcrt, t08.