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lange Zeit in unterschiedlichen LandcSämtcrn, und bevorab inVerwaltung des Obersten Hofmcisteramts, wie auch bei diesemoffenen Krieg wider gemeiner Christenheit Erbfeind den Türkenmit Verpfändung seiner Hab und Güter und Darleihung an-sehnlicher Summe» Geldes zu Erhaltung der Gränzen, auchIhrer kaiserl, Majestät merklichen Nutz und Verhütung große»Schadens geharsnmlich erzeigt und bewiesen, dasselbe noch täglichthnt und hinführe noch thnn kann, mag und soll, den Titelund das Prädicat „„Hoch- und Wohlgeboren"", also und der-gestalt gnädigst bewilliget, daß nicht allein Ihm, sondern aucheinein Jeden, welcher künftig die Primogenitur der Herrn vonLiechtenstein von Nicolsbnrg haben würde, in Ihrer Majestätund Dero Nachkommen Namen jederzeit: „„Dem Hoch- undWohlgebornen Unsrcm lieben Getreuen"" gegeben und geschriebenwerden solle" H. Die Verleihung dieses Titels, dessen weitereConsequcnzen sich später zeigen werden, für den Primogenituserfolgte also noch vor dem letzten Abschluß der oben besprochenenFamilieneinigung, welche das Recht des Primogenitus erst inder Familie herstellte, eine Angelegenheit, um deren Durchführungund Anerkennung Kaiser Rudolf selbst sich persönlich bemühthatte. Noch im Jahre 1607 erhielt Karl von Kaiser Rudolfeinen Palatinatsbrief, der ihm aus der böhmischen wie aus derReichskanzlei ausgefertigt wurde'0- Dieser Brief verlieh ihmund jedem Primogcuitus des Hauses nach ihm verschiedeneRechte: Notare zu eruenucn, Legitimationen auszustellen, zu adop-tire», Sklaven zu befreie», Jufamirte in ihrer Unbescholtenheitwieder herzustellen, ferner Münzen zu schlagen, Wochen- undJahrmärkte abzuhalten, die Namen der Städte und Ortschaf-ten zu verändern, Schlösser zu erbauen, endlich Doctoren,Magister, Licentiaten, Baccalaureen, Uostas laursatl zu er-nennen u. s. w.
>) Archiv des Finanzminist.; Liechlcnst. Archiv X. öS.2) Liechtcnst. Archiv X. 01.