Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
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allen die Hand geboten und Urlaub van uns genommen, demMünlich befohlen, gesagten letzten Willen in Schrift zu bringen.Darauf ich und Mnnlich geantwortet, es wäre ohne Noth, wirwollten den Herrn Gebrüdern nach unserer Ankunft in Oester-reich alles mündlich anzeigen, zweifelten nicht, Jhro Gnadenwürden unserm Bericht auch ohne schriftlichen Schein Glaubengeben. Haben auch nicht schriftlich fassen wollen, in Meinung,der Herr würde es vergessen. Aber am dritten Tag hernach hatder Herr seliger vom Münlich die Schrift gefordert, und dawir «dermalen wiederholten, was oben stehet, ward er etwasdarüber bewegt, sprach aber mit diesen Worten:Ich bitt euchum Gotteswillen, verhindert mich an meinem letzten Willen nicht.Will es der Münlich nicht thun, so befehlt es dem Bischof"".Da wir nun des Herrn seligen Bewegung und Ernst gesehen,hat uns nicht wollen gebüren, den blöden kranken Herrn mehrzu betrüben, sondern Habens lassen geschehen. Und hat folgendesgemelter Bischof') dem Herrn seligen das Concept von Wortzu Wort, wie es von ihm abgeschrieben und vom Herrn selbstunterzeichnet, im Beisein unser aller, auch des Procurators vor-gelesen; darauf gefragt, ob dies Ihr Gnaden Meinung undletzter Will, ob Ihr Gnaden darinnen etwas verändern, mindernoder mehren wollten. Was hierauf der Herr selig gesagt undbefohlen, haben Euer Gnaden aus des Bischofs schriftlicher Be-kennlniß auch seiner und der anderen mündtlicher Aussag genug-sam zu vernehmen. Und Hab dies alles Euer Gnaden unter-thänig vermelden wollen, damit Euer Gnaden einen wahrhaftigenbeständigen Bericht haben, wie die Testamentssachcn ergangen."

Das erwähnte schriftliche Bekenntniß Bischofs ist dem vonihm geschriebenen und von Heinrich unterzeichneten Testamente 2)

') Sebastian Bischof von Constanz, früher Hosdiener Friedrich Brcu-ner's, scheint erst zu Constantinopel in den Dienst Heinrichs getretenzu sein.

2)Heinrich Herr von Liechtenstein zu Nikolsburg eigener Will imTodtbctt", v. 38.