Druckschrift 
2 (1877)
Entstehung
Seite
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der Herrschaft Hohenau Vom Jahre 1544 stellte König Fer-dinand einen Revers an Georg Hartinann ans, daß ihm diellcbcrnntwortnng und Herausgabe etlicher gefangener Personena» seinen Freiheiten, Rechten und Obrigkeiten unvergriffen undohne Schaden sein solle 2). In das Jahr 1549 fällt der schonerwähnte Fainilienvertrag über die Hinterlassenschaft seinesSchwiegervaters Georg VI., wonach dieselbe gethcilt, jedoch voraller Thcilnng an Georg Hartmann 4000 Gulden, wohl dasHeirathSgut seiner Gemahlin Snsnnna, ausgezahlt werden sollten 2).Zwei Jahre später, 1551, übergab er diese Summe von 4000Gulden seiner Gemahlin H. Zu dieser Zeit stand er mehrfach inVerhandlungen mit der Hofkammer über Vorräthe von Salniter,den er auf seinen Besitzungen gewann. 1551 wie 1555 bot ersie König Ferdinand zum Kaufe an. In dem letzteren Jahrehatte er hundert Centner zu Brünn liegen, für die er einenPaßbrief zum Verkauf derselben in Oesterreich ob und unterder Enns verlangte, falls der König sie nicht gegen allsogleicheBezahlung übernehmen wolle'H. 1552 erlaubte ihm König Fer-dinand zu Nikolsburg Bier zu brauen"). Im Jahre 1552 nachdem Tode Johanns VI. erhielt Georg Hartmann das Rechtdie Lehen des Hauses zu verleihen von Wolf Christoph über-tragen, welchem als dem nunmehrigen Aeltesten dieses Hausesdas Recht zugefallen war. Wolf Christoph, wahrscheinlich damalsschon krank, mochte sich zu schwach fühlen. In Folge dessenladete Georg Hartmann durch einen Anschlag in Linz alleLehensleutc des Hauses nach Steiereck ein, dort die Lehen zuempfangen und die Lehenspslicht zu thnn H. Als bald darauf

>) 1.. * 34.

2) Ld. SS. Repertorium. (Diese Urkunde ist iin LiechtensteinischenArchiv nicht mehr aufzufinden.)

2) U. 88.

ch (4. 00.

5) Archiv des Finanzminist.

°) X. «8.

') Georg Hartmanns Lehenbuch. Mauuscr.

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