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2 (1877)
Entstehung
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Znaim«). Gleichzeitig aber war er bereits wieder gezwungen,auch Düruhalz zu verkaufe», welches wenigstens nicht dein Hanseentging, sondern au Georg Hartmann von Liechtenstein kam,dem Christoph bedeutende Summen schuldete. In der betreffen-den Kaufabrede vom Jahre 15612) heißt es, daß Christophseinem Vetter Georg Hartmann angeboten habe, ihm seine Herr-schaft Dürnholz käuflich zu überlassen, weßhalb ein Beschlnßtagauf den 9. Mai 1561 angesetzt wurde. Von der Kaufsummcsolle diejenige Summe abgezogen werden, welche Christoph seinemVetter schulde, außerdem noch 2060 Thaler, die Georg Hart-mann an Christoph vormals geliehen habe. Wenn sich aberbeide Herren mit ihren dazu berufenen Freunden, was jedochnicht zu erwarten, über den Kaufsvergleich nicht einigen könnten,so soll nichtsdestoweniger Herrn Georg Hartmann die schuldigeSumme von 2000 Thäler baar erlegt werden und ebenso sollederselbe wegen der anderen Schulden zufriedengestellt werden,weßhalb ihm Christoph hiermit seine Herrschaft Dürnholz ver-pfände und verschreibe. Im nächsten Jahre bekennt Christophauch wirklich den Verkauf von Gut und Herrschaft Dürnholz,das er von kaiserlicher Majestät als böhmischem König undMarkgraf von Mähren zu Lehen trage, nämlich das Schloß,das Stüdtel sammt dem Weierhof, dem Brauhaus, Mauthcn,Mühlen, allen Dörfern und sonstigen Zngchörnngen, die sämmt-lich aufgezählt werden. Die Kaufsumme betrug 20.000 SchockGroschen, in guten böhmischen Groschen zahlbar, für welcheSumme sich Christoph völlig bezahlt bekennt.

Eine Folge des Verlustes seiner Besitzungen war fürChristoph, daß er nun nicht mehr der Lehensträger der Familiesein konnte, welches er bisher als Aeltestcr des Hauses gewesenwar. In einem Familicnvertragc') wurde daher ausgemacht,

>) I. 173.

2) I. 172.

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