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1 (1868)
Entstehung
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465
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heirathet hattc, an Hans Ncudccker von Rosenbcrg über einigeAnforderungen, welche sie an dieselbe gehabt hatten ^). In dem-selben Jahre verzichtete ihnen gegenüber Herr Asch von Schön-berg ans alle Ansprüche und Forderungen an die HerrschaftenWilfersdorf und Beckstall 2), und 1449 entschied wieder GrafBernhard von Schaumberg zwischen ihnen einerseits und Bernhardvon Weißenbcck andrerseits wegen einer altttberkommencn Geld-schuld 3). Von demselben Jahre an tritt auch Heinrich, der zweiteBruder, mündig ans. Nun wurden von diesen beiden und ihremVetter Wilhelm alle Angelegenheiten des Hauses gemeinsam abge-macht und 1451 schlössen sie einen Vertrag, wie er früher schon beiJohann dem Hofmeister, seinen Brüdern und Neffen vorgekom-men, daß weder Wilhelm noch seine Vettern ohne Wissen undWillen der anderen auf die Erbgüter Schulden machen, davonversetzen oder verkaufen sollen; daß alle Pfleger ihnen dreien ge-meinsam Versprechen und Gelöbniß ablegen, daß kein Pflegerohne der anderen Herren Wissen und Willen von einem alleingeurlaubt werden solle und endlich, daß sie gemeinsam einenobersten Schaffner über ihre Ausgaben und Einnahmen setzenwollen 4). Aber schon im nächsten Jahre 1452 sahen sie sichveranlaßt, statt des Erbvertrages mit gemeinsamer Verwaltungvielmehr einen Theilvertrag abzuschließen, nach welchem die Hälfteder sämmtlichen Besitzungen auf Wilhelm fiel, als den einzigenErben des einen Bruders, die andere Halste auf die vier, Johann,Heinrich, Christoph und Georg, als Söhne des zweiten Bruders.Johann und Heinrich vertreten dabei ihre jüngeren Brüder, „derensie sich wissentlich annehmen"^. Die Theilung geschieht unterVermittlung des Grafen Ulrich von Cilli und Ulrich EitzingcrSvon Eitzing, die darüber die Urkunden ausstellen. Ans Wilhelm

5) Liecht. Archiv Dd. 35.-) M. 10.

-) F. 28.

») E. 3.

°) Cc. 3.

Falle. Liechtenstein.

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