Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
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464
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Wilhelm, Johann V. »nd Heinrich VII.

Als Georg IV. im Jahre 1444 starb, warm seine sämmt-lichen Söhne noch unmündig; desgleichen hatte Christoph nochkeinen mündigen Sohn. Daher setzte dieser damals, um für seinenTodesfall Vorsorge zu treffen, Vormünder für seine und seinesBruders Kinder ein, nämlich seine Freunde Georg von Bnch-hcim und Georg von Pernstein, welche die Erziehung der Kinderund die Verwaltung des Besitzes übernehmen sollten, falls er,Christoph, ans dem Leben scheide, bevor eines der Kinder mündiggeworden sei; sobald dieses geschehen, sollten die Vormünder dem-selben Verwaltung und Erziehung abtreten"). Der vorhergeseheneFall ereignete sich wirklich. Christoph starb im nächsten Jahre1445 und keiner der Söhne noch der Vetter Wilhelm waren zurMündigkeit gekommen. Jedoch geschah dies schon 1446, in welchemwir Johann V., der sich somit als den ältesten zeigt, als denVertreter des Hauses finden. Als solcher überlieferte er die Habevon Ulrichs hinterlassener, auch bereits verstorbener GemahlinUrsula an Ulrich von Stnbenberg, ihren Vaters.

Im nächsten Jahre 1447 erscheint aber auch der VetterWilhelm, Christophs Sohn, als mündig neben Johann inVertretung der übrigen Geschwister. Sie hatten einen Streit mitBeatrix, Hansens des Oberhaimers Tochter, und deren GemahlGeorg von Ror über die Feste Jdungspeugen, welchen Streitder Landmarschall Graf Bernhard von Schaumberg gegen dieAnsprüche der Liechtensteiner entschied ^). Sie mußten die Festeaufgeben. So stehen Johann und Wilhelm auch in den folgendenJahren zusammen. Im Jahre 1448 quittiren beide als Erbenihrer Großmutter Anna von Zelking, welche nach dem Tode ihresersten Gemahls Heinrich V. Rudolf von Liechtenstein-Murau ge-

") Liecht. Archiv. G. 18.

2) Dd. 33.

2) F. 27.