— 435 —
und dieses fiel einstimmig dahin aus, daß Heinrich sich in denAusspruch der Schiedsrichter fugen müsse. Der Herzog crthciltcan Wallsee hierüber eine gerichtliche Urkunde zu Wien am 16. Juni1417. Soweit Kurz. Hiermit stimmt aber eine Urkunde imliechtensteinischen Archiv >), ein Bericht des Burggrafen Johannvon Maidbnrg Grafen zu Harbeck nicht überein. Die Ur-kunde selbst trägt kein Datum, es wird aber darin erzählt, daßsich Heinrich von Liechtenstein am 25. Marz IUI7 mit ihmdem Burggrafen und anderen Freunden in der Abendstunde beidem Herzog Albrecht zu Wien eingefunden habe, genau wie derHerzog es begehrt habe, um sich mit ihm über den Streit, dener mit Ncinprccht von Wallsce habe, zu besprechen. Vor denHerzog gekommen, bat Heinrich denselben um die Veranstaltungeines gemeinen öffentlichen Landrechts in der Versammlung derHerren, Ritter und Knechte. Darauf antwortete der Herzog, erwisse wohl, wie ihn Liechtenstein schon einmal darum angerufenhabe, er habe sich aber nicht dazu verstanden. Heinrich wieder-holt sein Begehren auf ein offenes, ordentliches Gericht, und derHerzog antwortet ihm in derselben Weise, sagt ihm aber, er solleseine Sache mit Reinprecht von Wallsee anstehen lassen bis aufden nächsten Freitag und solle den Vormittag wieder zu ihmkommen. Auch dies Begehren erfüllte Heinrich; er erschien wie-derum mit dein Burggrasen und anderen Freunden, und ließ alleUrkunden und Sonstiges, was sich auf den Streit mit Wallseebezog, verlesen und dabei auch den Ausspruch von Otto vonMeißau und Kaspar von Stahremberg und was sich ans dasErbe des Capellen bezog. Darnach ließ er dem Herzog zu er-kennen geben, wie er ihn zum öfteren um ein gemeines, offenesLandrecht angerufen habe, dessen er, der Herzog, sich aber nichthabe annehmen wollen; alsdann ging er mit seinen Freundenhinaus. Der Herzog schickte ihm aber nach und ließ ihm sagen,Reinprecht von Wallsee habe ihn vor ihn, den Herzog, geladen
') F. 39-
28»