Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
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zu Recht und er solle dazu kommen. Heinrich ließ durch Albrechtvon Buchheim, Hans den Schweinpeckh und Konrad den Vehingersagen, Reinprecht habe ihn nicht geladen, er jenen auch nicht, erverlange aber ein offenes, gemeines Landrccht. Wenn wir dieseurkundliche Erklärung des Burggrafen Johann, an welcher dessenSiegel hängt, mit dem von Kurz Erzählten vergleichen, so sehenwir zunächst, daß das vom Burggrafen Berichtete dem anderenvorausgegangen ist. Es war also darnach jedenfalls Heinrich vonLiechtenstein, der, wie auch der Herzog selbst zugab, zu wieder-holten Malen eine Entscheidung durch das ordentliche, offeneGericht in der Landeöversammlung verlangte. Statt dessen scheintReinprecht von Wallsee eine mehr persönliche Entscheidung durchden Herzog gewollt zu haben, welche Heinrich von Liechtensteinabwies, sich auf das ordentliche Gericht berufend. Indessen folgteer am 25. und 27. März zweimal der Aufforderung des Herzogszur Besprechung; eine spätere Vorladung zu Recht, welcheReinprecht veranlaßt hatte, scheint er, gestützt auf sein Recht, abgelehnt zu haben. Darnach konnte dann im Juni in einem Ge-richt, das Heinrich seiner Zusammensetzung nach wohl nicht aner-kannte, dasjenige erfolgen, was Kurz erzählt. Diese Auffassungder Sache wird dadurch bestätigt, daß Herzog Albrecht schongleich nach jenen vergeblichen Besprechungen mit Heinrich, nämlicham 2. April, einen Schiedsspruch in dieser Sache zu GunstenReinprechts fällte ^), den später das von ihm angestellte Gerichtwohl nur bestätigte; einen Schiedsspruch aber hatte der abwesendeHeinrich von Liechtenstein durchaus nicht verlangt, sondern einGericht. Das Verfahren Herzog Albrcchts wird dadurch erklärlich,daß Reinprecht von Wallsee sein Hofmeister und Hauptmann obder Enns war.

Mit dem Burggrafen Johann von Maidburg Grafen zuHarbeck scheint Heinrich überhaupt treue Freundschaft gehalten zuhaben. Des Bündnisses von 1399 haben wir schon gedacht. Im

') Lichnowsky V. Regg. 1701.