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In demselben Jahre 1498 (unbedeutendere Privatangelegen-heiten übergehen wir) machte Johann durch seine Gemahlin Agnes,Tochter Neidharts von Kucnring, eine bedeutende Erbschaft. Inder Thcilung mit dem Bruder derselben Achaz von Knenringfiel ihm die Feste Dobra ans dem Kamp zu (worüber späternoch ein Streit entstand), dazu die Burg Agstcin, sodann dieHälfte des Bergrechts zu Pötzlcinsdorf und Klostcrnenburg undendlich das Gut Schidram "). Mehrere andere Erwerbungen undKäufe machte er in den nächsten Jahren mit Bruder und Vetterund erhielt durch Herzog Leopold 1419 auch die Belchnung mitder bereits obenerwähnten Thurmmühle zu Ungarisch-Haslan undmit dem Zehnten zu Manzrisdorf, der als Lehen von der Herr-schaft Ort herrührte 2). Im nächsten Jahre 1411 erscheinen diebeiden Brüder mit ihrem Vetter Hartncid noch einmal zusammenals Vertreter des Hauses und zwar, indem sie von König Wenzeldie Bestätigung aller ihrer Freiheiten und Privilegien in Mährenerhielten ^). Im darauffolgenden Jahre 1412 treffen wir JohannsGemahlin Agnes von Knenring bereits als Wittwe, indem sieihre von ihrem Vetter Neidhard von Knenring herstammendenRechte, oder vielmehr den Schutz derselben, nach dem Tode ihresGemahls auf Heinrich von Liechtenstein, den nunmehrigen Aelte-sten des Hauses überträgt H. lieber dieses Schloß hatte sie sich,wie wir gesehen haben, mit ihrem Bruder Achaz vergleichen müs-sen; es machte aber auch der Burggraf Johann von Hardeck zuMaidburg Ansprüche darauf, und es mußte dieser Streit erstdurch einen Schiedsrichterspruch der vier Brüder von Buchheim,Heinrich, Pilgram, Johann und Wilhelm im Jahre 1414 ent-schieden werden ch. Eine andere Urkunde vom Sonntag Lätare1412 enthält ein Uebereinkommen der Wittwe Agnes mit ihrem
>) Liecht. Archiv L. ^ >4 311.'9 B. 33.
») X. 49.
9 O. 2.
9 F. 22.