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dm Bischof Georg von Trient, als wohlthätigen Vermittlerhaben kennen lernen, theils der Adel selbst schuld, der vereintdaran dachte die Macht der Vormundschaft und der Herzoge zubeschränken.
ES scheint aber, als ob die liechtensteinischen Brüder Johannund Heinrich und ihr Vetter Hartncid an diesen österreichischenWirren wenig Antheil genommen hätten. Wir finden ihre Namenzwar bei den wichtigen Versammlungen der Stände nach demTode Wilhelms, welche die Nachfolge Albrechts V. festsetzten undüber die Vormundschaft beriethcn, doch scheinen sie keine vor-ragende Nolle dabei gespielt zu haben, vielmehr scheint ihreSchwerkraft damals sich vielmehr nach Mähren als nach Oester-reich gerichtet zu haben. Es dürfte auch das nur natürlich sein,denn nach dem großen, ungerechtfertigten Verlust im Jahre 1395blieb die Hauptmasse ihrer Besitzungen, Nikolsbnrg zumal, ihreResidenz, mährisch lind die übrigen Besitzungen lagen an dermährischen Gränze. In Folge dessen finden wir Johann vonLiechtenstein auch im Rathe des Markgrafen Jobst von Mährenund zweimal (1496 und 1497) mit verschiedenen anderen mähri-schen Herren als seinen Abgesandten zu den Friedensverhand-lungen mit den Bevollmächtigten Herzog Leopolds. Der endlichzu Brünn abgeschlossene Friede (1497) fiel gänzlich zu UngunstenLeopolds ans').
Indessen standen doch die Liechtensteiner auch im DiensteLeopolds gegenüber seinem Bruder Ernst, und zwar war Hein-rich Leopolds Hofmeister geworden, während Johann den Titel„Hauptmann in Znaim" führt. An dem Frieden, welchen dieHerzoge im Anfange des Jahres 1498 zu Korneuburg schlössen,hatten jedenfalls beide Brüder Antheil gehabt, denn in der Ur-kunde, welche Leopold am 26. April 1498 darüber ausstellte,daß er sich hinsichtlich des Streits über die Vormundschaft demUrthcil der Landstände überlassen werde, setzte er seinem BruderErnst eine Anzahl seiner ihm anhängenden Herren als Bürgen,
>) Kurz, Albrecht II. 1. Bd. S4. 60; L ichuowsky V. 97. Regg. 936.