Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
411
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sich selbst an seinen Hof, wurde auf das beste empfangen undzum Neichsfürsten und geheimen Nathc des Königs ernannt, undihm der königliche Schutz für sein Bisthnm und alle seine Be-sitzungen versprochen. Der König lobt in der ausgestellten Urkunde(Ofen 25. Juni 1412) des Bischofs Ergebenheit, die unerschütter-liche Standhaftigkeit seines Geistes, seine umsichtige Klugheit,den Ernst und die Strenge seiner Sitten, seine Rcchtschaffcnheitund Ausdauer im Ungemach, wie er unaufhörlich seine Personso vielen Gefahren ausgesetzt und keine Mühen und Anstren-gungen gescheut habe >).

Die Gunst des Königs Sigmund sollte dem Bischof Georgaber erst ans dem Concil zu Constanz von wirklichem Nutzensein, weniger die deS Papstes Johann, der sich vielmehr mitseinem Feinde Herzog Friedrich verbündete, aber selbst auf demConcil seiner Würde entsagen mußte. Damit stieß natürlich auchdie CardinalSwttrde Georgs auf Widerspruch und wurde nichtanerkannt. Seine Sache aber fand bei dem Concil ein günstigesOhr, als Herzog Friedrich nnklugerweise dem Papst zur Fluchtverholfen hatte und dafür in des Reiches Acht gethan war (1415).Seine Klage, daß Herzog Friedrich mit Gewalt und durchauseigenmächtig ohne Befehl des Kaisers oder des Papstes ihn ausseinem Bisthnm und allem Zubehör, das er mit vollem gesetz-lichen Recht besessen, gestoßen habe, daß derselbe alle Besitzthümerund Einkünfte des Bisthums seit nenn Jahren inne habe undihm vorenthalte, wurde für rechtlich begründet erkannt und KönigSigmund vom Concil und den Fürsten angegangen/ Georg insein Bisthum mit allen Zngehörnngen und Rechten wieder ein-zusetzen. Der König erklärt ferner, daß Georg selbst ihn umRecht und Hülfe sowie um Wiedereinsetzung angegangen sei, unddaß alle, Gelehrte und Ungelehrte, Weltliche und Geistliche, dieer darüber vernommen habe, erklärten, ihm sei Unrecht und Ge-walt geschehen, und so setzt er ihn denn (kraft Urkunde vom8. Juli 1415, Constanz) in sein Bisthnm, in alle seine Würden,

>) Brandis 379.