Hartncids von Liechtenstein Kinder, nnd anch für die ehrbareKathrcin, Neinprechts von Wallsce Hansfrau, um die Ungnade,darin sie gegen uns den Herzog Albrccht gekommen sind, undauch um alle ihre Herrschaften, Festen, Schlösser, Märkte, Dör-fer, Leute und Güter und fahrende Habe, die wir darum zuuuscru Händen geuommen habeu, sowie auch um alle anderenSachen, die sich bis auf den heutigen Tag zwischen uns verlaufenhaben, ohne Ausnahme, wie sie anch genannt sein mögen, unsversprochen haben, ohne Widerrede alles das zu thun und zuvollführen, was wir sprechen werden; so sind wir denn wohl-bedächtig darüber gesessen und sprechen das Folgende wissentlichmit diesem Briefe aus: Zum ersten sollen uns, dem HerzogAlbrccht, und unfern Erben los und lcdig sein unsre vierSchlösser Heimbnrg, Wcitcncck mit Pcrscnbcng nnd Rechbcrgund ihren Zngchörnngen, Falkcnstein mit seiner Zugehörung undStüxenstcin mit seiner Zugehörnng, die Feste zum Hof undBuchberg mit allen Zugehörungen, die bisher Johann von Liech-tenstein inne gehabt hat; sodann sprechen wir zum zweiten, daßuns dem Herzog Albrecht und unfern Erben fortan bleiben sollendie folgenden Festen nnd Herrschasten, nämlich: Taufers, derStein bei Meran an der Etsch, die Festen Pernstein, Spielberg,Werfenstein und Tulbingen, desgleichen Himperg, Schwabdorf,Enzersdorf, St. Margarethen, Mitterndorf, Wrissenberg, undSchönau. Ferner sollen uns, dem Herzog Albrecht und unfernErben bleiben alle anderen Güter, es seien Märkte, Dörfer,Hänser in der Stadt oder vor der Stadt zu Wien, der Werdzu Wien, und alle Weingärten, Bergrechte, Bnrgrechte, Zehnte,Nutzungen und Gülten und alle anderen Festen und Güter, wiesie anch heißen mögen, die diesseits der Donau gelegen sind,oberhalb nnd unterhalb der Enns, nichts ausgenommen; ebensosoll uns unfern Erben alle fahrende Habe ohne Ausnahme, diewir in unsere Hände genommen haben, verbleiben, desgleichenalle Handfesten, Urkunden, Urbarbücher, die über die genanntenHerrschaften, Festen, Leute und Güter vorhanden sind; alle Geld-
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