— 366 —
Leben und Todesfall die alleinige, freie Verfügung zustehen, umder großen Liebe und lautern Treue willen, die er seinen Ver-wandten immer erzeigt habe, und weil sie durch seine Vermittlungin Frieden und Liebe mit einander lebten. Wir sehen hier zugleichdem Hofmeister Johann von den Seinen das ehrenvollste Zengnißfür seinen Charakter ausgestellt, und wir erkennen daraus, daßer es war, der die zahlreichen Mitglieder des Hauses zu dieserZeit in Freundschaft zusammenhielt; wir finden sie auch politischzusammenstehen. Die betreffenden Güter, so viele ihm davongeblieben waren, vermachte er testamentarisch 1396 an seineVettern und Neffen.
Ein Erbschaftsstrcit im Jahre 1387 brachte die Muranerund die steirischcn Liechtensteiner mit einander in Verbindung.Es handelte sich um die Hinterlassenschaft Heinrichs von Rauhen-stein, auf welche die Buchheime Anspruch machten, daher Johannvon Liechtenstein für seine Gemahlin Elisabeth von Buchheim,Ulrich (II.) von Liechtenstein für die Kinder seines BrudersOtto (V.), der mit einer Bnchheim vermählt gewesen war,sodann Hans von Bnchheim selbst und zwei Pottendorfer, Frie-drich und Alber; ihnen gegenüber stand Frau Wilburg, Hartneidsvon Pettau junge Wittwe. Zwischen ihnen entschied zunächstHerzog Albrecht, daß die erstgenannten Erben der Wittwe Wil-burg zur Entschädigung 400 Pfund Wiener Pfennige gebensollten"). Ein zweiter Streit über die Nauhcnsteinische Hinter-lassenschaft bestand zwischen den genannten Erben, die ihreRechte von Buchheim ableiteten und Heinrichs von Rauhensteinhinterlassener Wittwe Katharina; auch diesen entschied HerzogAlbrccht schiedsrichterlich mit Graf Burkhart zu Magdeburg,Gothart von Eckartsau, Heinrich von Wallsee und Heinrich vonNeuburg 2). Die Haupthinterlassenschaft ging auf die Liechten-steiner und Hans von Buchheim einerseits, andrerseits auf diePottendorfer Brüder Friedrich und Alber über, und diese beiden
1) Liecht. Archiv F. 6. 8.
2) F. 7.