— 365 —
burgischen Königsfamilie von Böhmen angebahnt zn haben, dennim Jahr vorher 1386 schenkte König Wenzel an Johann einHans zu Prag ans der Kleinseite in der St. NiclaSpfarrc, „darum,daß er desto öfter zn ihm komme und bei ihm sei", und er er-nannte ihn zugleich zu seinem Rath ').
In dieses Jahr 1386 fällt auch der Erbvertrag Johannsmit seinen Brüdern und Vettern, dessen Angaben wir bereitszur Bestimmung .des Verwandtschaftsverhältnisses benützt haben.Der Vertrag ist 1425 noch einmal von Kaiser Sigmund vidimirtworden2). Abgeschlossen wird er einerseits von den drei BrüdernJohann, Hartncid und Georg, andrerseits von deren Vetternoder Neffen Georg Propst zu St. Stephan in Wien, Christoph,Johann, Heinrich und Matthias, deren Vcrwandtschaftsverhültnißwir oben des Näheren auseinandergesetzt haben. Der Inhaltbetrifft zunächst die drei Burgen Nikolsburg, Wasenstcin undMaidbnrg (auch Magdeburg genannt), welche die genanntenHerren von Liechtenstein niemals zn thcilcn sich verpflichteten, dasie auch niemals von ihren Vätern gethcilt worden sind; diedrei Burgen sollen jedem von ihnen zu aller Zeit offen sein, dieBurggrafen wollten sie gemeinsam ernennen, und im Falle siesich nicht einigen könnten, solle derjenige Burggraf sein, ans dendie meisten Stimmen fielen; ebenso wollten sie auch gemeinsamdie Festen mit allem Röthigen versehen; käme ein Streit unterihnen darüber aus, so solle niemand zur Gewalt greifen, sondernsie wollten die Streitfrage jedesmal an zwei Freunde bringenund sich ohne Widerrede gutwillig dem Schiedsspruch derselbenunterwerfen. Eine weitere Bestimmung dieses Vertrags betrifftdie Güter, welche sich Johann der Hofmeister in seinem thätigcnLeben selbst erworben hatte: über alle diese Güter, seien sieFesten, Städte, Märkte, Dörfer, fahrendes Gut oder was sonst,wie er sie auch erworben habe, ob durch Kauf, Verdienst, Leib-gcdinge oder wie immer, über alle diese solle ihm allein für
-) Lischt. Archiv X. 21.
2) Beide Urkunden befinden sich im Archiv E. 1. u. 2.