Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
Seite
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Graf erneuerte ferner den älteren Vafallenvertrag, den er nebstseinem Bruder Ulrich und seinem Vetter Bernhard im Jahre 136lmit Herzog Rudolf abgeschlossen hatte. In der That war nun-mehr die Versöhnung, wenn auch noch nicht aus die Dauer,hergestellt. Johann von Liechtenstein, der Schiedsrichter vonSeiten des Herzogs, hatte sich unstreitig ein großes Verdienstum denselben erworben, denn der Abschluß des Friedens, um densich so viele und so mächtige Herren vergebens bemüht hatten,erfolgte ganz nach dem Wunsche des Herzogs, der das Hauptziel,die Oberherrlichkcit über die schaumbergischen Besitzungen, erreichtund anerkannt sah, und nicht durch Waffengewalt war dieserErfolg herbeigeführt worden, sondern durch die Geschicklichkeitder Unterhändler und Schiedsrichter.

Dieses errungene Resultat konnte rechtlich auch nicht wieder inFrage gestellt werden, als Graf Heinrich, seinem Charakter gemäß,neue Gewaltthätigkeiten und Uebergriffe beging. Er legte im Jahre1386 seinem Schlosse Neuhaus gegenüber auf der anderen Seiteder Donau eine Befestigung an, um dadurch den Strom sperrenund die Schiffe und den Handel seinen willkürlichen Zöllen undBedrückungen zü unterwerfen. Er steigerte die Abgaben von demSchiffsverkehr und forderte sie auch an anderen Orten ein, woihm kein Recht zustand. Dem Vertrage gemäß hätte der Grafdiese Angelegenheit wieder demselben Schiedsgericht, nämlich Jo-hann von Liechtenstein und Johann von Abensberg, anheimstellensollen, allein er verstand sich nicht eher dazu, als bis Reinprechtvon Wallsee das Aufgebot des Landes sammelte, sich mit Hülfs-truppen des Bischofs von Passan vereinigte und damit zur Be-lagerung des Schlosses Neuhaus schritt. Darnach wurden danndie beiden Schiedsrichter angerufen, welche denn auch am 25. März1386 einen Waffenstillstand vermittelten und für die Dauer des-selben bis zum Abschluß des Friedens Folgendes festsetzten: M-afHeinrich von Schanmberg solle zunächst das Schloß Neuhausan den jüngeren Grasen Johann von Leuchtenberg und an diebeiden Schiedsrichter überantworten; darnach solle es Johann