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Herren verliehen hatten, vom Herzog Albrecht zu Lehen nehmen,falls dieser jener Herren Einwilligung dazu erlangen könne.
Bis Ostern sollte dieser Spruch vollzogen werden, aberwie bisher, so wich auch diesmal der Gras aus, bis endlichwiederum neue Schiedsrichter erwählt wurden. Diese, derengeschickter Unterhandlung zugleich, womit sie den Grasen zurNachgiebigkeit bestimmten, man wohl die endliche Ausgleichungbeilegen muß, waren Johann von Liechtenstein und Johann vonAbensberg. Sie erreichten sogar, daß sich ans dem Congreß,welcher im Octobcr zu Linz abgehalten wurde, Graf Heinrichselbst einstellte. Er bekannte urkundlich, indem er diesen beidenSchiedsrichtern gewissermaßen ein Zeugniß ihrer Gewandtheitund Rechtlichkeit ausstellt (13. October 1383), daß sie es ge-wesen, die den Frieden zwischen ihm und Herzog Albrecht her-gestellt haben; sollte zwischen ihm und dem Herzog wiederumeine Uneinigkeit entstehen, oder ihre beiderseitigen Leute einanderfeindlich angreifen, so werde er solchen Vorfall jenen beiden Schieds-richtern anzeigen und die Sache ihrer Entscheidung überlassen.Sollten sie selber verhindert sein, so möchten sie zwei Stellvertreterernennen, deren Ausspruch er sich ebenso wie der Herzog unterwerfenwerde. Desgleichen nimmt er Johann von Liechtenstein und Johannvon Abensberg zu Schiedsrichtern in seinem obwaltenden Streitemit dem Bischof Johann von Passau an und verpflichtet sich ineiner anderen Urkunde, auch hierbei ihrem Spruche zu folgen.
Dem Urtheil der Schiedsrichter gemäß erkannte nun derGraf wirklich die Herzoge von Oesterreich als Lehensherren allerin ihren Erblanden gelegenen Güter an und nahm diese Güterfür sich und seine Nachkommen auf immerwährende Zeiten vonihnen zu Lehen. In der darüber ausgestellten Urkunde bekannteer sich als Lehnsmann in Bezug auf seine Herrschaften Schaum-bcrg, Staufs, Neuhaus, Efferding und Peuerbach, die zwareigentlich Lehen von Passau waren, die er aber dennoch vomHerzoge zu Lehen nahm, falls der Bischof seine Einwilligunggab. Diese Einwilligung wurde eingeholt und gegeben. Der