- 348 —
Stephan von Zelking und Hans von Thrna. Der Graf vonSchaumburg gab sich damit zufrieden.
Nichtsdestoweniger kam kein Resultat zu Stande und eswurde auch kein Beschluß und Urtheil gefällst als am 24. März
1381 die Schiedsrichter sich zu Linz einfanden; diejenigen, welcheder Graf sandte, waren nicht mit der nöthigen Vollmacht ver-sehen. Es wurde der Waffenstillstand bis Michaelis verlängertund in der Zwischenzeit sollte am 23. Juni zu Linz ein neuerCongreß stattfinden. Auch dieser blieb umsonst, sowie ein dritterCongreß und es blieb nur übrig, den Waffenstillstand abermalszu verlängern und einen vierten Congrcßtag anzusetzen. Wie esscheint, hatte der Graf nur Ausflüchte gesucht, um die Entschei-dung in die Länge zu ziehen; er hatte sogar in der Zwischenzeitden Waffenstillstand gebrochen, indem er die Bastionen, welchedie Truppen Herzog Albrechts vor dem Schlosse Schaumburgerrichtet und besetzt hatten, vertragswidrig bei Nacht überfallen,zerstört und die Besatzung niedergemacht hatte. Für diese Ge-waltthat hatte er weder Entschuldigung noch Rechtfertigung gesucht,was ihm auch schwer geworden wäre, da er selbst den Angriffgeleitet hatte.
Auf dem vierten Tage, der wiederum zu Linz am 23. März
1382 stattfand, erschien der Graf auch nicht persönlich, obwohler dazu verpflichtet war; doch schickte er seine drei Bevollmächtigten.Der Herzog selbst war vertragsmäßig zugegen und hatte seiner-seits als Schiedsrichter seinen Hofmeister Johann von Liechten-stein, den Grafen Burkhart von Maidburg und Konrad vonPottcndorf mitgebracht. Diese kamen nun endlich dazu, wohl derTäuschung müde, mit den Bevollmächtigten des Grafen denSchiedsrichterspruch zu fällen. Der letztere war doppelt vcrtrags-brüchig geworden, sowohl durch seinen Uebcrfall der Schanzenwie durch sein Ausbleiben vom Schiedsgericht, und der Spruchmußte gegen ihn ausfallen. Er wurde also in die Buße verfallenerklärt, welche der Vertrag für den Bruch festsetzte. Auch andereVerletzungen desselben wurden ihm nachgewiesen. Zur Bekräfti-