Druckschrift 
1 (1868)
Entstehung
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Allein Entscheidendes konnten sie nicht herbeiführen und schlössenauch am 25. October 1380 wieder einen Waffenstillstand mitdem Herzog, der immer wieder erneuert wurde, bis am Endedurch Vermittlung König Wenzels von Böhmen am 24. Januar1382 ein Friede daraus wurde, in welchem die Rosenbergerjeder Httlfelcistnng für den Grafen Schaumberg entsagten. Mittler-weile, von den Rosenberger« durch ihren Waffenstillstand verlassen,hatte auch Graf Heinrich sich zu einem solchen gezwungen gesehen.Dieser Waffenstillstand wurde am 12. Januar abgeschlossen undsetzte fest, daß in der nächstkünftigen Fastenzeit in Linz oder Wcl-sein Fricdcnscongreß statt finden solle, zu welchem Herzog Albrechtund Gras Heinrich beide persönlich erscheinen und jeder drei ihrerFreunde oder Räthe als Schiedsrichter mitbringen sollten. Wasdiese Schiedsrichter bestimmten, dem sollten sich beide Theileunterwerfen; könnten aber die sechs Herren sich nicht einigen, sosolle Herzog Leopold als Obmann die Entscheidung geben. ZurSicherheit dessen, daß sich der Graf dein SchicdsrichtcrsprucheunterWerse, wies er dem Herzoge ein Unterpfand an von zwölftausendPfund Wiener Pfennige ans die Schlösser Viechtenstein, Haibach,Ober- und Niederwesen mit aller Zngehörnng und allen Rechten,welche die Pfandbriefe des Bischofs von Passau auswiesen. DiePfleger des Grafen auf diesen Schlössern stellten dafür eineschriftliche Versicherung aus, daß sie diese Schlösser dem Herzogüberliesern würden, wenn der Graf wider sein Versprechen nichtauf dem Congreß erschiene oder dem Ausspruche der Schieds-richter nicht nachkäme. Der Herzog seinerseits verpflichtete sichebenfalls zu einer Buße von zwölftausend Pfund Wiener Pfennige,und zwar wurde an Otto von Zelking der Befehl ertheilt, demGrafen Heinrich das Schloß Neuburg am Inn mit der zuge-hörigen Herrschaft im Fall versäumter Zahlung zu übergeben.Hierfür verlangte der Graf noch besondere Bürgschaft und esleisteten ihm diese Bürgschaft und verpflichteten sich zur Einlage-rung in Linz sowie zur Ersetzung alles daraus hervorgehendenSchadens Johann von Liechtenstein, Heidenreich von Mcißau,