ihre Söhne"") bewilligt dem Hans von Liechtenstein seine Hälftedieses Satzes der ehrbaren Dorothea des vorgenannten AndresHausfrau zu lösen zu geben." Der hier erwähnte Rudolf, demHerzog Albrecht II. zweitausend Gulden schuldete, ist Rudolf I.,welcher, wie uns bekannt, eine Wittwe Elisabeth hinterließ,Mutter jener sieben Brüder, zu denen auch Andreas und Hansgehörten. Andreas erste Gemahlin war im Jahr 1359 gestorben,mithin konnte er längst zum zweiten Male verheirathet sein.Uebrigens mußte er zu dieser Zeit (1381) schon in einem hohenAlter stehen. Ob Dorothea eine Tochter des Grafen Albrecht IV.von Görz (1324—1374) war, oder nicht vielmehr aus demHause der Burggrafen von Garsch oder Garß (auch Görz oderGors genannt) stammte, erscheint zweifelhaft; das Letztere dürfteaber wie alsbald näher erwiesen wird, das Richtige sein. Inletzterem Falle wäre sie eine Tochter des Burggrafen Albrecht II.(1303—1347) oder Albrecht III. (f 1369) gewesen >).
Eben in Bezug auf diese 2000 Gulden, welche HerzogAlbrecht II. einst Rudolf von Liechtenstein schuldig geblieben war,wird Dorothea neben ihrem Gemahl Andreas noch einmal erwähnt,indem sie nämlich in einer Urkunde zu Wien am 3. März 1385eben diesen Satzbrief Albrechts II. wegen Landgericht, Mauth undZöllen zu Zwettl vernichteten 2).
Je weniger wir an diesen beiden Urkunden von 1381 undl385, welche noch durch die Mittheilung von 1380 gestütztwerden, Anstoß nehmen dürfen, um so mehr erscheint es auffal-lend, daß in zwei anderen Urkunden eben dieselbe Gattin desAndreas von Liechtenstein Elisabeth oder Elsbeth, das andereMal Anna genannt wird. Lichnowsky^) theilt von beiden dieRegesten mit. Sie lauten:
Nr. 25. „Herzog Albrecht bewilligt, daß Elsbeth, Tochterdes seligen Burggrafen von Gors, Gattin des Andreas von
>) Hopf, Geneal. Atlas I. Nr. 599 n. 602.
2) Lichnowsky, IV. Regg. 1908.
2) IV. L. Regg. 25 u. 26.
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