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1 (1868)
Entstehung
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Liechtenstein, ihr herzogliches Lehen, Feste Hornspcrg, als Heim-steuer inne haben dürfe."

Nr. 26.Herzog Albrccht bewilligt, daß Andreas vonLiechtenstein die Morgcngabe der Gattin desselben, Anna, TochterKonrads des Burggrafen von Gors mit tausend Gulden ansdessen Lehen versichere."

Beide Urkunden sind ohne Ort und Datum. Lichnowskhversetzt sie in 12791280, was wir dahingestellt sein lassenmüssen. Die Gemahlin des Andreas führt hier nicht bloß einenanderen Namen und zwar zwei verschiedene, sondern sie ist aucheinmal als die Tochter Konrads, nicht Albrcchts von Gors an-gegeben. Dieser Konrad, Burggraf von Gors oder vielmehrGarsch ^), war der Sohn Albrechts II. und der ältere BruderAlbrechts III., den er überlebte. Da er erst 1282 starb, so istentweder die Datirnng der Urkunde Reg. Nr. 26 bei Lichnowskhfalsch, oder es ist hier nicht Konrad gemeint, sondern einer derbeiden Albrecht. Die Schreibung Gors an diesen beiden Stellenbeweiset auch, daß nicht an die Grafen von Görz gedacht werdenkann, sondern daß unsere oben ausgesprochene Vermuthung richtigist. Die Schwierigkeiten, die hier vorhanden sind, würden theil-weise sich lösen lassen, wenn der alte Andreas von Liechtensteineinen Sohn gleichen Namens gehabt hätte, welcher mit der Nichteseiner Mutter oder Stiefmutter verheirathet gewesen wäre, so daßsich auf ihn die schwierigen Urkunden beziehen würden, obwohlnoch immer der Doppelname Elsbcth und Anna stehen bliebe.Von diesem zweiten Andreas wissen wir aber nichts.

Seine Existenz wird allerdings etwas wahrscheinlicher durcheine Urkunde vom 25. Juli 1390, laut welcher Alheit von derLippen, Andreas von Liechtenstein Hausfrau, ihrer Tochter Annavon Stubenberg und ihrem Schwiegersohn Otto von Stubenbergein Capital von 1100 Pfund Pfennige schenkte. Oder lebte deralte Andreas so lange und war Alheit von der Lippe (vielleicht

>) Hopf, a. a. O.