an das niedere Thürlein n. s. w.'). Anch der Weingarten dciGraz am Rorenbach wird getheilt, nnd weitere Geldbcstimmnngcnwerden getroffen, dagegen bleibt das Haus auf der Landstraßezu Wien, welches Andreas, Friedrich, Johann und Rudolf damalsinnc hatten, nngctheilt und es werden Rudolf Otto und seinenErben alle Rechte daran bewahrt. Angehängt ist auch das Siegelvon Elsbcth von Liechtenstein, der Wittwc Rudolfs I. und Mutterder sieben Brüder. Die Urkunde ist ausgestellt zu Wien 1346 amMontag nach Oculi in der Fasten.
Ueber die Hinterlassenschaft Rudolfs I., an welche auchKunigunde, die Gemahlin Friedrichs von Wallsec, RudolfsTochter, Ansprüche erhob, wurde ein Schiedsgericht niedergesetzt,bestehend aus Eberhard und Ulrich von Wallsee, Weikard vonWinkel und Rudolf Otto von Liechtenstein, welche dahin ent-schieden, daß die Brüder, die hier sämmtlich wie oben aufgeführtwerden, ihrer Schwester zu den bereits bezahlten 300 Pfd. Pfenn.noch 900 hinzuzufügen hätten (22. März 1346). Für dieseSumme verbürgten sich in einer anderen Urkunde vom 24. Märzdie genannten Schiedsrichter nebst Friedrich dem Hcnsler undKonrad von Tyrnstain^).
Rudolf Otto, welcher nach dem Tode seines Vaters derAelteste des Hauses, war, erscheint zuerst, wie schon oben mitge-theilt, noch jung im Jahre 1318. Die nächsten Nachrichten, davoneine bereits oben erwähnt, fallen schon in das Jahr 1345. Da-mals fand im December zu Wien eine Zusammenkunft HerzogAlbrechts II. und des Königs Ludwig von Ungarn statt, inwelcher neben andern Verhandlungen auch solche über beiderseitigeGränzberichtigungen geführt wurden. Zu diesem Zwecke wurdenje für einzelne Abschnitte besondere Commissionen ernannt. Die-jenige, welche die Gränze von der Drau bis an die windischeMark zu bestimmen oder zu berichtigen hatte, bestand ungarischer-
') Ueber die einzelnen Bestimmungen siehe den Abdruck Pontes,
XVIII. 252,
2) Notizblatt 1851. 343 Nr. 110; 1854. 128 Nr. 54.