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der Aebtissin von Göß die Vogtei Gössischcr Güter im Mürz-thale überlassen wurdet; zum zweiten bezeugt er die EntsagungWolfs des Lobmingers von Schöder auf verschiedene Güterdes Stifts St. Lambrecht^). Im October 1327 belehnte Erz-bischof Friedrich von Salzburg beide Brüder Otto und Rudolfmit den durch den Tod Wülfings von Eppenstein erledigtenZehnten in der FinsterpölsU.
Im Jahre 1328 war Otto Vormund der drei jungenStubenberger Friedrich, Ulrich und Otto und hatte für die-selben mancherlei Streitigkeiten, die selbst zu einer kriegerischenFehde führten, zu vertreten und auszugleichen. Es handeltesich um das hinterlassene Erbe der verstorbenen beiden BrüderFriedrich und Heinrich von Stubcnberg, Vettern jener dreiBrüder, worauf auch Hedwig von Pottendorf für sich und ihreKinder, Wülfing von Goldeck (der sich den Bruder Ottos vonLiechtenstein nennt) für sich und seine Kinder und Neinprechtvon Eberstorf für seine Schwiegertochter Gertrud von PorsilyAnsprüche erhoben. Es kam zunächst am 27. Nov. 1328 einTheilvertrag zu Stande, in welchem Otto von Liechtenstein fürseine Mündel zwei Theiler ernannte, und die andere Parteiebenfalls zwei; er betraf Bestimmungen über das untere SchloßKapfenbcrg, daran jedem ein Antheil gegeben wurde ^). Einanderer Streitpunkt betraf das Schloß Stubenberg. In einerUrkunde vom 14. September 1329 bestätigt Wülfing, daß ihmsein Bruder Otto von Liechtenstein als Vormund der stuben-bergischcn Kinder das Haus Guttcnberg zur Pflege übergebenhabe und daß er, Wülfing, sich verpflichte, es jederzeit unwei-gerlich auf Begehren zurückzustellen^). Aber der Streit und Kriegscheint seitdem erst recht zum Ausbruch gekommen zu sein und
h Muchar, VI. 236; Fröhlich, I. 53.2) Muchar, a. a. O.s) Muchar, VI. 239.
9 Notizblatt 1856. 461 Nr. 94.b) A. a. O. Nr. 95.