Druckschrift 
3 (1882)
Entstehung
Seite
323
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Insbesondere abcr war cs Kaiser Franz selber, der noch immerfür die Fortsetzung des Krieges war, obwohl sie allerseits fürhoffnungslos gehalten wurde. DicS ist, was Fürst Johann inder Unterredung mit Gcntz die Verblendung des Kaisers nennt.Er hatte dem Kaiser zu wiederholten Malen im Kricgörathc dieeindringlichsten Vorstellungen gemacht und endlich cö dahin ge-bracht, dnsz er mit Vollmacht zu Unterhandlungen mit Napoleonabgesendet wurde. Bis dahin waren die Unterhandlungen inUngarisch-Altcnburg geführt worden, während der österreichischeHof sich in Totis aufhielt, Napoleon abcr in Schönbrunn. DieVerhandlungen zwischen Champagnh einerseits und Metternichandererseits hatten zu keinem Resultat geführt. Dann war Bubnanach Wien gesendet worden und hatte mildere Bedingungenzurückgebracht, ohne wieder bei Kaiser Franz auf günstige Friedcns-stimmung zu schließen. Erst nach einer Staatsrathsitzung, inwelcher Bcllcgardc und Fürst Johann den Kaiser zum Friedengeneigter gestimmt, geschah die Absendung des Fürsten mit Bubna(am 27. September) nach Wien. Abcr auch hier führten dieVerhandlungen nicht sofort zum Ziel. Die Forderungen Na-poleons waren zu überspannt, um auch von den Vertretern derFriedenspolitik bewilligt zu werden. Der Fürst wollte deshalbwieder nach Totis gehen, doch machte Napoleon von seinemBleiben die Fortsetzung der Verhandlungen abhängig. So gingBubna, und als derselbe nach Wien zurückkehrte, gab es neuestürmische Verhandlungen, in Folge welcher sich die beiden öster-reichischen Unterhändler wiederholt zur Abreise anschickten. Endlichnach dem 12. Octobcr, nach dem Mordversuche des jungenStnpps in Schönbrunn (wenn anders dieses Ercigniß einenEinfluß hatte), milderte der französische Kaiser seine Forderungen,und so konnten der Fürst Johann und Bubna am 14. Octobcrden Friedensvertrag zu Schönbrunn unterzeichnen. Als sie aberdamit nach Totis kamen, stießen sie wiederum auf Widerstandbei Kaiser Franz. Der Fürst Johann hatte cs über sich ge-nommen, in Bezug auf die Summe, welche als Kriegsentschädigung

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