Druckschrift 
3 (1882)
Entstehung
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soll ich ... . Wcnzcl dic im Markgrafthum Mährengelegene, an mich in Kraft des von weiland Fürsten JohannAdam von Liechtenstein hinterlasscnen Testaments cillo. 17. Juli1711 als ein llllclsisominissnin partisulars liusns Illeilizzznnasgediehene, von mir auch bis anhcro besessene Herrschaft Lunden-burg, ohncrachtct der an mich nunmehro dcvolvirten großen undälteren Illäsisorninissoruin noch fernerhin .... zu besitzen,zu nutzen und zu genießen in allweg befugt und berechtigt sein,wohingegen

2. ich . . . Wenzel meines fürstl. Herrn Bruders FürstenEmanucl Licbdcn anstatt oben erwähnter Herrschaft Lundenburgin Konformität des unterm 1. Juni 1722 errichteten . . . Ver-gleichs, als eine äquivalente Herrschaft die ebenfalls in derMarkgrafschaft Mähren gelegene Herrschaft Kromau . . . wieauch snmmt dem zu Brünn ohnwcit dem Fröhlichcrthor gelegenensogenannten Kromauer Haus abzutreten mich anheischig gemachthabe, so daß von nun an

3. die Herrschaft Lundenburg zu allen künftigen Zeitendein großen und altfürstlichcn Fidcicommiß, die Herrschaft Kromau,sammt dein Haus zu Brünn als ein Acquivalcnt considcrirtund von mir, Fürst Emanucl und allen nachkommenden In-habern des jüngeren Philippinischen Fidcicommiß posscdirt undim nsxn des jüngeren Philippinischen Fideicommiß, Lundenburgaber im nsxn des alten Fidcicommiß vinculirt werden sollen.

So geschah es, und so kam Lundenburg zur Primogeniturund wurde Kromau der Hauptsitz des jüngeren Fideicommisscs.

Am 4. Februar 1765 schloß Fürst Wenzel noch einenanderen Vertrag ") mit Emanuel in Betreff der Hinterlassenschaftihres Großvaters Hartmann. Wie oben erzählt worden, hatteder alte Fürst Hnrtmann außer dem von ihm besessenen Majoratnoch ein bedeutendes Vermögen hinterlassen, aus welchem er

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