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eine halbe Million als Fidcicommiß für seine drei jüngerenSöhne Anton Florian, Philipp Erasmus und Hartmann aus-geschieden hatte. Diese Summe hatte aus Baarschaftcn undCnpitnlicn bestanden mit Inbegriff der ostfricsischcn Schuld-fordcrung von 82,500 Gulden, welche später der Primogeniturabgetreten worden, so daß nur 417,500 Gulden übrig geblieben.Diese Summe bildete den Gegenstand des Vertrags. BeideBrüder Joseph Wenzel und Emnnucl verpflichteten sich diesesvon ihnen besessene Fidcicommiß nach ihrem Tode den nachgc-borncn Prinzen aus ihrem Allodialvcrmögcn auszahlen zu lassen.
Ucber diese Summe und andere, welche die Primogeniturzu zahlen hatte, traf Fürst Emnnucl noch weitere Bestimmun-gen für den Fall, daß er selber zur Primogenitur gelangenwürde (28. Mai 1761 >). Von den 52,000 Gulden nämlich,welche laut Verträgen das Majorat jährlich zu zahlen schuldigsei, solle 1. der älteste Sohn Franz Joseph jährlich 25,000Gulden erhalten; 2. die drei übrigen Söhne Karl Joseph, Johannund Leopold je 7875 Gulden sammt dem Genuß der 417,500Gulden, die er und sein Bruder gegenwärtig besäßen; 3. solltendiese drei jüngeren Söhne die 170,000 Gulden vom Verkaufder Herrschaft Lipto-Ujvar erhalten zu gleichen Thcilcn; 4. solltenicht er, Einanucl, sondern sein Sohn Franz Joseph zum Majoratgelangen, so solle derselbe statt der 25,000 Gulden 11,375 er-halten nebst dem Anthcil der 170,000 Gulden von der Herr-schaft Lipto-Ujvar, wohingegen in solchem Falle die dem FürstenEmanuel zukommende Hälfte der 417,500 Gulden den drei nnch-gcborncn Söhnen allein zufallen solle; 5. sollte weder er nochsein ältester Sohn zur Primogenitur gelangen, so solle dieservon allem 2/^, dic anderen Söhne nur haben.
Fürst Emanuel gelangte nicht mehr zur Primogenitur. Erstarb am 15. Januar 1771, ein Jahr vor dem Tode seinesälteren Bruders. Zu seinen Besitzungen hatte auch Loosdorf
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