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3 (1882)
Entstehung
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4. für diejenigen nn das ostfricsische Capital die jährlicheSumme von 4000, zusammen 16,000 Gulden, capitalisirt undfundirt auf das Majorat (mit 6 Pcrcent) zu 266,616 Gulden.Es folgen dann noch weitere Bestimmungen über die Auszahlungund den Fall des Aussterbcns der einen oder anderen Seite.

Nach dein Tode des Fürsten Johann Anton war demFürsten Emanucl die Herrschaft Lipto Ujvnr im Liptaucr Comitntzugefallen, von der auch bereits angegeben, wie er sie dem Staatwieder hatte überlassen müssen. Von seinem Oheim Hartmannaber') brachte ihm sein Erbthcil (1729) ein Capital von75,000 Gulden und ein auf 89,099 Gulden geschätztes Hausin der Bräuncrstrnßc, wogegen er freilich seinem Bruder Wenzelnoch 12,000 Gulden auszuzahlen hatte 2).

Bei dem Tode des regierenden Fürsten Johann NcpomukKarl (1748) war die Primogenitur auf den Fürsten Wenzelgekommen, von dem nun das jüngere philippinische Fideicommißauf den Fürsten Emanuel überging. Zu diesem jüngeren Fidei-commiß gehörte vor allem die Herrschaft Lundcnburg, vonwelcher damals allodialen Herrschaft der Fürst Hans Adam inseinem Testamente bestimmt hatte, daß sie zu einem Fideicommißfür die philippinische Linie dienen solle, wenn die kaiserliche Bc-stätigung erlangt werden könnte. Dieses muß geschehen sein,denn die Herrschaft blieb im Besitz des Fürsten Wenzel als desAcltcstcn dieser Linie. Nunmehr sollte sie auf den zweiten BruderEmanucl übergehen. Da sie aber, wie keine andere, bequem zurArrondirung des alten Complcxes der Primogenitur gelegen war,so wurde zwischen den Fürsten Wenzel und Emanucl mit Zu-stimmung des Sohnes des letzteren, des Fürsten Franz Joseph,ein Tausch verabredet, wonach Kromau an die Stelle von Lundcn-burg trat. Der Vertrag wurde am 20. März 1751 abgeschlossenund lautet in seinen Hauptbcstimmungen ^):

>) Bd. III. Leben des Fürsten Wenzel. 108.

2) Liechtenst. Archiv II. In 1.

2) Liechtenst. Archiv I-. 225.