Druckschrift 
3 (1882)
Entstehung
Seite
86
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es will zu dieser Abfindungssumme dem Hause Liechtenstein einenBeitrug zahlen. Der Fürst Liechtenstein dagegen verspricht seinerseits die Gräfin Kaunitz nicht nur wegen der Grafschaft Ritt-berg, sondern auch wegen ihrer Forderungen an Ostsrieslandfür die Hnrlingcr Herrschaften (d. i. Esens, Stctesdorf und Witt-mund) völlig abzufertigen und begibt sich aller Ansprüche fürsich und sein Haus an eben diese Herrschaften. Von der etwaigenAbfindungssumme an die Gräfin Kaunitz zahlt Liechtenstein dreiViertel, Ostfricsland ein Viertel. Beide Tractanten versprechensich noch gegenseitig, in dieser Angelegenheit alles einander freund-schaftlichst zu communiciren, besonders auch in den gütlichen Ver-handlungen mit der Gräfin Kaunitz.

Dieser Präliminarvertrag >) wurde nach Unterschrift derBevollmächtigten auch (am 12. Mai) von den Fürsten AntonFlorian und Joseph unterschrieben und ratificirt. Das ange-strebte Ziel aber, nämlich eine gütliche Abfindung der GräfinKaunitz, wurde nicht erreicht; die Gräfin wies die gemachtenVorschläge zurück und bestand auf den Besitz. Da nun dieThätigkeit der obenerwähnten Commission des Reichshofrathesin dieser Angelegenheit beginnen sollte, so erneuerten Liechtensteinund Ostfriesland, einerseits der Fürst Joseph von Liechtenstein,andererseits der Fürst Georg Albrecht und der Prinz AugustEnno von Ostfricsland, den Vertrag vom 8. April 1719 inallen Punkten. Sic fügten nur diesmal in besonderen Artikeln,die geheim gehalten werden sollten, die Summe hinzu, welchesie der Gräfin für das Aufgeben aller ihrer Ansprüche zu zahlengedachten. Das letzte Angebot sollte 499,990 Gulden betragen;sei die Gräfin damit nicht zufrieden, so wolle man wieder denWeg des Rechtes betreten. Fürst Joseph hatte sich zu diesemVergleich die Vollmacht der Agnaten geben lassen, und unter-zeichnete ihn seinerseits zu Wien am 29. April 1723, die ost-friesischen Fürsten aber zu Aurich am 15. Mai H. Am 22. Juni 1722

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