Druckschrift 
3 (1882)
Entstehung
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hatten auch die liechtensteinischen Agnaten, nämlich die dreiphilippinischen Brüder, Joseph Wenzel, Emanuel und JohannAnton auf ihre Ansprüche an das ostfricsische Capital zu Gunstender Primogenitur verzichtet, ausdrücklich ans dem Motiv, damitder Fürst Joseph in den Anforderungen an das Haus Ostsries-land freie Hand habe. Er versprach ihnen dafür die jährlicheSumme von 12,000 Gulden, und nach dein Tode des FürstenHartmann weiter 4000 Gulden ").

Die Commission des Reichshofraths, bestehend aus demGrafen Karl Friedrich von Schönborn, Condjutor des BisthumsBamberg, und dem Viccknnzlcr Grafen Georg Christoph vonStyrgk, begann ihre Thätigkcit und führte endlich einen Ver-gleich herbei, dessen Bestimmungen allerdings anders lauteten,als sie von Ostfriesland und Liechtenstein in ihrem Präliminar-vertrag beabsichtigt gewesen. Der Vergleich, welcher die kaiserlicheBestätigung erhielt, wurde am 28. Januar 1726?) einerseitsvon den Fürsten Joseph, Joseph Wenzel, Emanuel und Hart-mann von Liechtenstein unterzeichnet, andererseits von der GräfinMaria Ernestine Franziska von Kaunitz, gcborncn Gräfin vonOstfricsland, und ihrem Gemahl Maximilian Ulrich von Kaunitz,damals Landeshauptmann in Mähren. Unter den unterschriebenenZeugen befindet sich auch der Prinz Eugen von Savoyen. Diekaiserliche Bestätigung dntirt vom 22. Februar 1727.

Dieser Vergleich, obwohl von Ostfricsland nicht anerkannt,wurde später, nach dein Erlöschen des ostfricsischcn Fürstenhausesim Mannsstamme mit Karl Edgard, noch einmal bestätigt undmit Zusätzen, welche eine Theilung der drei Herrschaften Esens,Stctesdorf und Wittmund oder des Harlinger Landes betrafen.Es geschah am 20. Juli 1744 durch den jungen Fürsten JohannKarl von Liechtenstein unter Mitbcstätigung von Joseph Wenzelund Emanuel 5). Das Haus Ostfrieslnnd war noch vorher in

>) I.. 194.

-) I.. 211.

2) I.. 220.