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nn. Das größere Landrccht zu Prag wies mit Entscheid vom15. März 1717 den Fürsten Anten Florian in Bezug ansSchwarzkosteletz ab. Dagegen war Planian schon am 22. August1712 ihm und der Primogenitur zugesprochen worden, weil eskeine Appcrtincnz von Schwarzkosteletz sei, weil es schon frühervom Fürsten Karl erworben und ausdrücklich dem Fidcicommißincorporirt worden. Mit diesen Entscheidungen waren wederFürst Anton Florian noch die Prinzessin von Savoyen zufrieden.Sie setzten ihre Ansprüche fort, diese auf Planian, jener aufden Complcx von Schwarzkosteletz. Da der Proceß unendlicheKosten verursachte, so strebte man schon seit 1718 einen güt-lichen Vergleich an, brachte ihn aber bis zum Tode des Fürstennicht zu Stande. Fürst Joseph nahm die Versuche wieder aufund mit Erfolg. Der Vergleich wurde am 23. Juni 1722 zuWien abgeschlossen. Nach demselben geschah ein beiderseitigerVerzicht, von Seiten des Fürsten Joseph auf Schwarzkosteletzund seine Appcrtincnzien, von Seiten der Herzogin Therese aufPlanian; dieses aber ccdirte sodann der Fürst an die Herzoginfür eine Summe von 300,000 Gulden >).
Auch mit den übrigen Töchtern des Fürsten Hans Adamschloß erst Fürst Joseph den Vergleich ab. Er zeigte sich zudemselben umsomehr geneigt und veranlaßt, als er zum Theilgegen sich selbst hätte processircn müssen. Er selbst war in ersterEhe mit einer dieser Töchter Gabriele vermählt gewesen, undals das einzige Kind dieser Ehe der Mutter im Tode gefolgtwar, waren deren Ansprüche an ihn gefallen. Schon im Jahre1718 war durch Vermittlung des Grafen Georg Christoph vonStyrgk und des Freiherrn Johann Jacob von Kricchbanm einVergleich versucht worden, der Versuch aber ebenfalls durch denTod des Fürsten Anton unterbrochen. Fürst Joseph nahm ihnwieder auf und schloß den Vergleich zu Wien am 10. Juni1722 ab mit den vier Schwestern Marie Elisabeth Herzogin
') Liechtenst. Archiv Ii,. 199.