Druckschrift 
3 (1882)
Entstehung
Seite
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älteren Bruders Tod, worauf der Neffe, Fürst Joseph Wenzel,zwischen dein neuen Regicrer, dein Fürsten Joseph JohannAdain, und dein Fürsten Hartmnnn Vergleich und Versöhnungherbeiführte. Der Letztere erhielt für seine Ansprüche einenAnthcil anö den Zinsen des ostfricsischcn Capitals mit 16,884Gulden und eine jährliche Summe für die ganze Lebenszeit von16,090 Gulden. Dafür entsagte er allen Ansprüchen an diePriinogcniturgütcr sowie an die Herrschaft Rittbcrg. DieJahrcssummc genoß er bis an seinen Tod im Jahre 1727.

Ebenso zog sich der Proceß, den Fürst Anton Florian überdas Erbe und Testament des Fürsten Hans Adam mit denTöchtern desselben und seinen Neffen, den Söhnen des FürstenPhilipp Erasmus, begann, bis über seinen Tod hinaus undwurde erst von seinem Sohn und Nachfolger beendigt. Es istoben ') erzählt worden, in welcher Weise diese alle vom FürstenHans Adam bedacht worden, zum Schaden seines Nachfolgersin der Regierung des Hauses, eben des Fürsten Anton Florian,der die Rechte der Primogenitur, und zum Theil mit Erfolg,geltend machte. Er stützte sich auf die Bestimmungen, dieFürst Karl hinterlassen hatte. Diese ließen als Fidcicommiß er-scheinen, was von der anderen Seite als Allod in Anspruchgenommen wurde.

Der Fürstin Theresia, nnchherigcn Herzogin von Savoycn,war der böhmische Gütcrcomplep von Schwarzkostcletz mit derHerrschaft Planian zugefallen. Fürst Karl hatte denselben aller-dings als Fidcicommiß der Primogenitur bestimmt, aber eswurde, wenigstens in Bezug auf Schwarzkostcletz mit seinenAppertincnzicn von Anrzinowes und Skworctz, dagegen geltendgemacht, daß diese Güter später vom Fiscus wieder in Anspruchgenommen, dein Fürsten Karl Eusebius abgefordert und ihmnur gegen neue Zahlungen, und zwar als Allod, wieder über-liefert worden seien. Das Gericht erkannte diesen Sachverhalt

>) Bd. II., 351.