lians I. zu Ungunsten Anton Florians verfugt und seine eigenenTöchter und Neffen damit begabt.
Fürst Anton Florian, als oberster Regicrer auf den Glanzdes Hauses bedacht, war aber keineswegs gesonnen, das, wie erglaubte, ihm und vor allem der Primogenitur, als derenSchützer er auftrat, damit nugcthnnc Unrecht sich gefallen zulassen. Er begann daher die testamentarischen Verfügungen an-zugreifen, sowohl diejenigen seines Bruders Maximilian Moriz,wie vor allen diejenigen des Fürsten Hans Adam. Zum Theilgelang es den Streit durch einen Vergleich gütlich beizulegen,zum Theil aber, und grade in den wichtigsten Punkten, wurdenkostbare Processc fortgeführt, die erst von seinem Sohne, demFürsten Joseph, durch Vergleiche beendigt wurden.
Mit der Wittwe seines Bruders Maximilian Moriz, derFürstin Ataria Elisabeth, gelang der Vergleich schon nach kurzerFrist. Er wurde am 25. Octobcr 1712 abgeschlossen. DieFürstin erhielt für alle ihre Ansprüche die Summe von 110,000Gulden '). Am 15. September 1717 verglich sich Fürst AntonFlorian mit desselben Bruders Töchtern, den Gräfinnen LouiseMarie Josepha von Leslic und Maximiliane von Rottal. Erzahlte ihnen für ihre Ansprüche an das mütterliche Heirathsgutdie Summe von 47,223 Gulden und für ihre sonstigen An-sprüche eine jährliche Summe von 15,000 Gulden-). Auchseinem Bruder Hartmann, damaligem kaiserlichen Hof- und Land-jägermcister, bestritt er die Ansprüche, die derselbe aus demTode seines Neffen Maximilian Anton und des Fürsten HansAdam herleitete. Das Gericht entschied für den Fürsten Antonund die Primogenitur, doch gab Hartmann seine Prätcnsionennicht auf, und es entstand daraus ein sehr unfreundliches brüder-liches Verhältnis, welches jede Verbindung, jede Unterredungzwischen den beiden verhinderte. Der Streit dauerte bis an des
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