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fiigung das weltliche Hofgericht, welches bis 3. Sept.1572 in Horstmar, dann bis 16. Oct. 1573 in Rheineund demnächst in Münster tagte.
Ii. Gaugericht zu Hastehausen mit 11 Dörfern resp.Kirchspielen: 1. Appelhülsen (1023 Oppenhuiisa), 2.Biller-beck mit den B. Alstätte, Bockelsborf, Bombeck, Dör-holt, Gantweg, Gerleve, Hamern, Hämmermark, Luthum,Osthellen, Ost'hellermark und Westhellen, 3. Coesfeldmit den B. Flamschen, Gaupel, Harlo, Stevede undStockum, 4. Darfeld mit den B. Geitendorf, Hennewich,Netter und Oberdarfeld, 5. Darup mit den B. Gladbeck,Hanrorup, Hastehausen, 7 Havixbeck mit dem StifteHohenholt, und den B. Gennewick, Herkentrup, Lasbeck,Masbeck, Natrup, Tilbeck und Wahlingen, 8, Lette,9. Nottuln mit dem Stift und den B. Buxtrup, Heller,Horst, Stevern, Uphoven und Wellstrasse, 10. Rorup,11. Schapdetten.
In Folge Erhebung einzelner Orte zu Städten er-hielten einige davon besondere Gerichte, so Billerbeck.wo das ganze Kirchspiel und Horstmar, wo nur dieStadt und die Niederbauei schaft, aber auch ausserdemdie Bauerschaft Alst des Kirchspiels Leer aus demGaugericht herausgehoben und einem besonderen Richterunterworfen wurde, den der Landesherr ernannte. BeiCoesfeld bekam nur die Stadt ihren eigenen Richter,den der Stadtrath zu ernennen hatte, die Bauerschaf-ten blieben dem Gaugerichte. ,
Die Dynasten von Horstmar rangirten mit denGrafen, so steht Bernard von Horstmar stets entwederneben, oder, wie im Jahr 1225, mitten zwischen ihnen.Daher werden sie auch in den Verwaltungsacten undim dritten Anhange von Hobbelings Beschreibung desStifts Münster S. 353, sowie in der Yarlaer Inschrift(siehe unter Jahr 1245) ausdrücklich Grafen titulirt undihr Gebiet eine Grafschaft genannt. Wie gross dieseursprünglich gewesen, ist aus den erhaltenen Nach-richten nicht mehr genau zu bestimmen, wahrscheinlich