Regesten, Wolkenburg und Drachenfels betreffend.
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tes und Schlosses Wolkenburg gesetzt, dagegen soll er alleGefangenen freigeben und auf die noch nicht gehobenen Brand-schatzungen verzichten. Das Capitel verspricht bei dem künf-tigen Erzbischofe Bitten einzulegen, dass der verbannte Mör-der wieder zu Gnaden angenommen werde, und ertheilt ihmbis dahin freies Geleit. Dem Hofmarschall Vincens vonSchwanenberg (vermählt mit der verwittweten Alveradisv. Drachenfels, geb. v. Paland) wäre Befehl ertheilt, beideBurgen den Brüdern wieder einzuräumen. Heinrich wurde vondem zum Erzbischof erwählten Philipp v. Oberstein zwar be-gnadigt, musste aber 1600 Gulden Strafe bezahlen. Somit warendie Brüder Heinrich (IV.), Johann (II.), Gotthard (VI.)und Werner (Söhne Heinrichs des altern) wieder Besitzer derBurg allein."
(160) 1512. 22. Nov. Werner von Drachenfels als Deutsch-Or-
dens-Vogt zu Soldau beim Einzüge des Markgrafen Albrecht
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von Brandenburg als Hochmeisters in Königsberg zugegen.(J. Voigt Geschichte Preussens IX. 435.)
(161) 1513. die... Januarii obiit nobilis vir Johannes dominus in
Drachenfels, cujus anima requiescat in pace... Die Inschrifteines Leichensteins im Kloster Heisterbach, (von MeringGesch. d. Burgen etc. I. 35.)
(162) 1530. 3. May. Ein vor einigen Jahren zu Heisterbach, dem Erb-
begräbnisse der Herren von Drachenfels, unter dem Schuttehervorgezogener Grabstein, hat, die Abkürzungen aufgelösst,folgende Umschrift: „Anno domini 1530 tercia die mensis May.obiit nobilis vir Hinricus dominus in Drachenfeltzcujus anima requiescat in pace" (v. Mering Gesch. d. BurgenI. 35.). Diese Umschrift umgiebt, nach einer vorliegendenZeichnung, das Wappen, zeigend im Schilde einen rechts ge-wendeten und auf dem Helme einen wachsenden Drachen. Un-ter dem Schilde liegt ein Todtenkopf mit über Kreuz gelegtenKnochen und dem Spruchbande: O liomo memento mori. Dievier Ecken an der Umschrift zeigen die Wappen der vierAhnen des Verstorbenen, oder vielmehr, wie dies bei derartigenAnordnungen gewöhnlich der Fall ist, das eigene Wappen, sowie das der Mutter und der zwei Grossmütter; nämlich obenrechts der Drache, der Symetrie wegen links gewendet, der