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Die Edelherren, Burggrafen und Freiherren von Drachenfels
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Die Stammes-Gemeinschaft und das Standes-Verhältniss ete.

Drachenfels, die aber seit 1304 völlig aus diesen Gegenden verschwin-den, zum hohen Adel gezählt.

Ich sagte oben, nicht die letzte Urkunde aus diesen Gegendendes Erzgebirges; denn es wird, wie wir weiter unten sehen werden,am 6. Mai 1425 ein Gotfried von Trachenfels des Markgrafenvon Meissen, Vogt zu Freiberg, genannt.

Die Stammes-Gemeinscliaft und das Standes-Verhältniss der Burggrafen von Wolkenburgund Drachenfels.

Die Burggrafen der beiden benachbarten Burgen Wolkenburgund Drachenfels sind bisher als zwei dem Stamme nach durchaus ver-schiedene Geschlechter betrachtet und behandelt worden. Nur Wei-denbach, der kritische Verfasser der Geschichte der Grafen von Are(1845) und sorgfältige Herausgeber der Bingen'schen Kegesten (1853),deutet in einem handschriftlich mir vorliegenden Excurse:Ueber dieAbstammung der Burggrafen v. Drachenfels", besonders geleitet durchdie Identität der Vornamen, welche bei den gleichzeitig auftretendenBürggrafen der beiden Burgen sich ergeben, auf die Gleichheit derPersonen wie des Stammes hin. Jedoch lange vor der Bekanntschaftmit dieser Ansicht ist eine solche Stammes-Gemeinschaft auch schonvon mir ins Auge gefasst und mehr und mehr zur Ueberzeugunggeworden. .

Mit der Annahme, dass der nur einmal 1176 (Regesten No. 21.)als Godfried v. Drachenfels Erscheinende, derselbe Godfried sei, wel-cher in einer grossen Reihe von Urkunden von 1147 bis 1193 sichGodfried von Wolkenburg nennt; weiter, dass der Heinrich von Wol-kenburo- von 1185 und 1193 ein und derselbe sei, welcher 1212 als

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Heinrich von Drachenfels erscheint; mit der Wahrnehmung ferner, dassBurggraf Johann von 12571276 bald sich von Wolkenburg, bald vonDrachenfels nennt, mussten alle Nebel, welche bis jetzt die Genealogieder beiden Namen verhüllten, schwinden.

Es wäre anderseits doch auch ein zu merkwürdiger Zufall, an-