Druckschrift 
1 (1889) Mich. 1419 - Mich. 1499
Entstehung
Seite
XX
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Beamte angehören und diese wenigen sind Männer in hohen geistliehen und welt-lichen Aemtern, durch deren Immatrikulation die Hochschule sich selbst ehrte.Die Inscription dieser, sowie der von der Universität berufenen Professoren undDocenten geschah selbstverständlich kostenlos und ebenso fand auch bei nahenVerwandten der Professoren, sowie auf besondere Fürsprache hin Erlass derGebühren statt, so dass schliesslich der Zusatzhonoratus" gleichbedeutend mitgratis" wurde. So heisst es 82, 102:honoratus per universitatem propter ipsiuspaupertatem", und an anderer Stelle:honoratus quia omnino pauper". Nach derMitte des 15. Jahrhunderts wird hierin eine Verschärfung merklich; die alspauperes" bezeichneten vermindern sich augenfällig und verschwinden in manchenSemestern vollständig.

Häufig genug, und das liegt ja in der Natur der Sache, ist die Immatrikulationder erste urkundlich feststehende Punkt, der sich im Leben hervorragender Männerjener Zeit ermitteln lässt, mitunter der einzige, der einen Schluss auf das Geburts-jahr derselben gestattet. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, einen gewissenMassstab für das Durchschnittsalter der- Immatrikulirten zu ermitteln. Natürlichkommen hierbei nur die wirklichen Studenten, nicht die bereits graduirten oderaus besonderen Gründen in vorgerücktem Lebensalter noch die Universität bezie-henden in Betracht. Auch ehedem gab es bemooste.JEäupter, vielleicht mehr, alsjetzt, aber dafür auch wieder Studenten, die-wir ihrem Alter und ihren Vorkennt-nissen nach eher in-der Tertia eines Gymnasiums als in den Hörsälen der Uni-versität suchen würden. Wie mit jeder der älteren Universitäten war auch mitder unsrigen ein Pädagogium verbunden, nach dem Vorbilde ErfurtsPorta coeli"genannt (die Pädagogienstrasse führt davon ihren Namen), in dem die Jünglingein den vorbereitenden Fächern unterwiesen wurden. Die Statuten besagen darüber(XVII, 1):ad quas [seil, lectiones in regeneiis] si non suffecerit, intrabit in peda-gogium, ubi iuxta sui capacitatem in grammatica, rethoriea, cantu et aliis huiusmodiinibi doctrinari consuetis fideliter imbuatur". Anderwärts, z. B. in Heidelberg,gab das Missverhältniss zwischen dem Alter der Schüler und den ihnen als Gliedernder Hochschule zustehenden Rechten und Freiheiten schon früh zu Unzuträglich-keiten Anlass und in späterer Zeit entwickelte sich hieraus die nur als Missbrauchzu bezeichnende Sitte, zum Studium bestimmte Knaben bereits in zartem Alterin die Matrikel der Universität eintragen zu lassen. Von solchen Ausschreitungenhielt man sich hier lange fern. Der öfter vorkommende Zusatzet iurarunt omnes"zeigt, dass auch die jüngsten unter den Neuaufgenommenen des 15. Jahrhundertsbereits das eidesmündige Alter erreicht hatten. Später freilich riss diese Unsitte hiergleichfalls ein und erreichte ihren Höhe-, zugleich aber auch ihren Endpunkt, als am23. April 1789 der letzte Rektor der Universität Bützow, F. C. L. Karsten, zum Schlussseiner Amtstätigkeit noch seinen ASöhnen im Alter vornB, 7 und JJahren, l&Monatenund 3-Monaten durch Eintragung in die Matrikel das akademische Bürgerrecht verlieh.pF ür d a s 15 . Jahrh undert dürfte es darum nicht geboten sein, das Durchschnittsalter derStudenten viel unter das jetzt vorherrschende von 1820 Jahren herunter zu rücken.