II. Lkhngiiter von Knrmainz.
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Hcmstcin und Sittich von Hanstein zu Neuern gehört. — Diesämmtlichen Gebäude dieser Höfe lagen 1673 noch wüste, unddie Besitzer der beiden Höfe, in viele Prozesse über den vorent-haltenen Ansitz zu Walhauscn und das ihnen entzogene DorfLudolphshauscn verwickelt, vermochten erst nach und nach, und nachvielen Anstrengungen die auf dem getheilten Gute lastenden Schul-den zu tilgen und neue Gebäude aufzuführen.
Der vierte Ansitz vererbte von Ditmar und Jost von Hau-stein an dessen Lehnsfolger Hans Ludwig von Haustein zu Obcrcllcn,George Philipp, Hans Caspar, Gebrüder, und Caspar Bernhardund Johann Casimir von Hanstein zu Hcnfstädt und Curdt Chri-stian von Haustein zu Wcrleöhausen. Auf ihm waren zwar dieGebäude nicht abgebrannt, aber dem Einsturz uahc und die Güterschwer mit Schulden belastet, da die kinderlosen Erblasser nichtszur Erhaltung und Verbesserung des Gutes verwandt hatten.
Der fünfte Ansitz, zunächst dem vorhergehenden, hatte eben-falls 1672 nur verbrannte und verwüstete Gebäude auszuweisen;er gehörte damals Hans Hermann von Haustein zu Bcsenhauscn.
Der 4te und 5tc Ansitz gehört jetzt dem König!. PreußischenGendarmerie-Major und Kammcrherrn Avalbcrt von Hanstein inDüsseldorf. Ueber der Thüre des erstem Hauses stehen 4 WappenHanstein, Mitzfal, Vodcnhaussen und Bülölebcn neben einanderund darunter Marie von Haustein geb. von Mitzfalen, ohne Jahrözahl.
Der sechste, der Unterhof, gehörte den hinterlassenen Söhnendes Oberstlieutenants Ernst Friedrich von Hanstein und hatte eben-falls nur verwüstete Gebäude. Sein gegenwärtiger Besitzer ist derKammcrherr und Landrath Friedrich von Hanstein auf Walhauscnzu Heiligenstadt.
Durch die Theilung des dritten Sitzes waren sieben Nittcr-sitze entstanden.
Unterhalb Bornhagcn an dem nach Ober- und Unterstemführenden Wege liegt die Wüstung Friedrichs Hausen oderFricdclshausen, welche noch 1336 ein Pfarrdorf war. Wenigstensunterschreibt in diesem Jahre ein Ilemmmrus lllsbanus zu Friedrichs-hausen einen Kaufbrief, wodurch Johann von Hanstein eine HufeLandes in diesem Felde erwirbt. (Wolf, polit. Gesch. d. Eichsfcldö.