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1 (1856)
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II. Lehngüter von Kurmln'iiz,

licht erlauft chattc, «myd allein nutze vndt rechte, alse sie myn cldcnicvffc mich gcerbit han." (Urkb. 154.)

Man sieht hieraus, daß das Dorf Steine durch Ankaufund nicht durch Lchncrthcilung erworben wurde, mit Ausnahmeeiner Hufe Landes und zweier Höfenfrei alles Dienstes und Nn-pflicht", zu Steina unter dem Haustein gelegen, womit die vonHaustein von den Dietrich Edlen Herrn zu Plcsse durch Lchn-bricf von Donnerstag nach Cantatc 1561 (Urkb. 472).Item ci-«nige Hübe Landes und zwei Höfe frei alles Dienstes und Unpflicht«zu Steine unter Haustein gelegen», und nach dem AuSsterben(22. Mai 1571) von dem Landgrafen zu Hcsscn-Cassel belicht»worden. Scheint aber eher ein Hof der Stcinsche in Born-Hagen zu seyn.

Ein Jahrhundert nach jenem Ankauf ist das Dorf bereitsve rschwunden und an seiner Stelle eine Wüstung getreten. DieGeschichte der Familien und ihre Fehden gibt dazu den SchliM.Denn Christian und Werner von Hanstein verkaufen ihrem BruderTilo von H. im Jahr 1486 7. Octob. (Urkb. 284) ihren Antheilvon Kirchgandcrn, Hohcngandcrn und »der Wüstung zu Steine."Indessen war diese Wüstung nicht ohne alle Gebäude, denn esheißt in dem angezogenen Kauf-Instrument; wenn die Käufer an«der Wüstunge" nämlich zu Steine, an Häusern, Ställen, Deichenu. f. w. etwas verbauen wollen, so sollen von Seiten der Käuferund Verkäufer zwei ihrer Freunde einen Augenschein einnehmenund Verkäufer wollen darnach bei dem Abtrage der KaufsummeErsatz leisten. Wahrscheinlich waren die beiden freien PlessischeHöfe, die wie oben erwähnte, in Bau und Besserung erhalten,während die Hütten der Coloncn verlassen wurden.

Es mag hier erwähnt werden, daß dergleichen Eingehen vo»Dörfern oder Verwandlung derselben in Wüstungen im 15. Jahr-hundert äußerst häufig vorfiel. Die Sache war einfach; solche Dörferwaren sehr klein und die Coloncn zogen sich zur größern Sicherheitin die benachbarten größcrn Dörfer zurück, von wo aus die Felderder Wüstung nach wie vor bestellt wurden. Das geschahe beson-ders während und nach verheerenden Fehden.

Diese beiden Plessischen Höfe, »frei alles Dienstes und Un-