I. Güterbesitz im Allgemeine».
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der häufigen Lchntcircn, Reisegelder u. s. w. eine besondere Kassegebildet werden mußte.
Die Schwierigkeit, diese Lehen in Ordnung und im Gangezu erhalten wurde durch zwei Umstände sehr vermehrt, einmal durchden häufigen Regierungswechsel der Maiuzischcu Lehnherru, welcheimmer im vorgerückten Alter zu ihrer Würde gelangten, sowie durchdie weite Zerstreuung der Lchnparticipicutcn, deren Vollmacht ausOst und West herbeigeschafft werden mußte; und sodann durch dieUngewißheit, worin man hinsichtlich mehrerer Lchnsobjccte schwebte.So empfing z. B. die Unterstcinsche Linie die Dörfer Wcrlshausenund Lindcnwcrrc als Fulvisches Lehen; der andere Stamm erklärteseinen Antheil daran, nebst dem Ansihe, für Mainzisches Lehen.Eben so war man rücksichtlich des Dorfes Ludolfshauscn in Zwie-spalt, ob es Braunschwcigischcs oder Mainzischcs Lehen sey, undandere Fälle mehr. — Auch darf nicht unbemerkt bleiben, daß im17. Jahrhundert, als die katholische Reaction over Reform ansdem Eichsfcldc, namentlich unter dem eifrigen Jesuitcnfrcunde Jo-hann Schwcikhard (seit 1604) mit Gewalt durchgeführt werdensollte, der Mainzische Lchnhof den evangelischen Vasallen keineWillfährigkeit bewiest, vielmehr manches hcrvorsuchte, was die wohl-erworbenen Rechte beeinträchtigen konnte, z. B. das Präsentations-rccht. Darüber ausführlicher in dem Abschnitt von der kirchlichenVerfassung der Hansteinischcn Güter. — Bei allen diesen Umständenwar der Wunsch, diese Beschränkungen des Eigenthums durch Allo-dificalion los zu werden, sehr gerecht und natürlich, konnte abererst dann erreicht werden, als der Krummstab zerbrochen .und fürdas Eichsfeld eine neue Aera eingetreten war.
Betrachten wir nun die von Hanstcinischen Lehen im Allge-m einen, so finden wir in demselben fast eine eben so große Man-nigfaltigkeit der Lehngattungen, hinsichtlich der Objecte, als derAhnherrn. Sie sind nämlich:
» l) Passiv- oder Activ-Lehcn.
U 2) Die Passiv-Lehen sind a) Gesammt- oder b) Sonvcr-
Lehen.
l 3) Sie sind a) Mannlehen, oder theilweise Kunkellchen;
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