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1 (1856)
Entstehung
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I> Gütcrbesitz im Allgemeinen.

guter abtreten und dafür mit andern Lehen entschädigt werde».Um aber eine Ausgleichung zu bewirken, treten die Brüder aucheinige ihrer Güter (baun sus, also nicht Lehen) ab, nämlich7 Hufen (memsos) in Nobrettcshusen (Ruprechtshauscn, Wü-stung im Gericht Hanstein), 3 Hufen am Nustcberg, 3s Hufe inRabodenroth ^), Rummanode, Hof bei Unterstem, von wel-chem bei Wiescnfcld das Nöthige vorkommen wird, 3 Hufen inSunareroth (vielleicht Siemcrode im Gericht Nustcberg) undbekommen diese ihre Erbgüter als Lehen zurück, so daß dadurchdie durch die Abtretung verringerte Zahl der Lehnobjecte wiederergänzt wird.

Eine Urkunde vom Jahr 1254 (Urkb. 23) läßt uns eben-falls Erbgüter der Viccdome erkennen. Es wird darin das DorfElnrode (Wüstung im Amte Nustcberg) ausdrücklich als einAllodium des Vicedom Hcidcnrcich bezeichnet (In allockio sun UIn-roclo). Ferner werden darin angeführt: ein Zehnten des Mark-tes vor dem Nustcberg, innerhalb der Umfassungsmauer (in po-moerio), vier Hufen vor dem Todtcnhofe zu Geismar, undein Antheil an dem Zehnten zu Hadewardcshuscu (Stcin-häuterode (Dorf im Gericht Rusteberg). Obgleich nun der Erz-bischof auf diese Zehnten und Hufen Ansprüche zu haben glaubte(grunz guickem nobis poitinori? ckionlmnt); so bekräftigte doch Hci-dcnrich durch einen Eid, daß sie sein Eigenthum seyen und derErzbischof versprach für sich und seine Nachkommen, ihn in demBesitze derselben nicht zu stören.

Daß diese Güter nicht lchnbar waren, ahnctc man zwar nochim 17. Jahrhundert, aber man kannte wahrscheinlich die betreffendeUrkunde nicht und war daher über die Natur dieser Güter zwcifel-

*) Raben derode war 1608 ein Hof, den man nicht als Mainzisches Lehenanerkennen wollte. Denn ans die Frage des Lehnhofs, warum das DorfRabcnrodc in der Specification fehle, antwortete man: Rabenderodc sehkein Dorf, sondern ein Hof, den Heinrich von Hanstein für sein Erbehalten wolle. Ein Rabenrode (Rnmmcrode), worin die BescnhauscrLinie mit 2 Hufen Landes von der Herrschaft Plesse belehnt worden, scheintein anderes zu seyn.