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2 (1872) Bis zum Jahre 1871 reichend
Entstehung
Seite
409
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Im Uebrigen lege ich die Sorge für die Verwaltung und Erhaltung dieser meinerStiftung vertrauensvoll in die Ilände meiner Nachfolger im Besitze des Guts Wakeund des jeweiligen Pastors daselbst, indem ich überzeugt bin, dass meine Absicht,das Andenken der geliebten Vorangegangenen, deren Namen diese Stiftung trägt,für alle Zeiten zum Segen und zum Wohle für Wake zu erhalten, auch ihnen stetseine heilige und unverbrüchliche Pflicht sein wird.

II.

Für Eidenburg bestimme ich zu dem gleichen Zwecke und unter derselben Be-nennung einer Gräflich Wangenheim und Eickstedt-Peterswaldtschen Stiftung einCapital von Fünftausend Thaler Courant, weiches von meinen, das Gut Eidenburgkünftig besitzenden Nachfolgern und deren Nachkommen zu dem angegebenen Zweckeverwaltet und angewendet werden soll, und zwar in der Weise, dass das Capitalsicher belegt, und die darüber sprechenden Documente gerichtlich deponirt werden,die Zinsen aber alljährlich in zwei Terminen am 30. April und 21. October für diedamit bedachten Armen verwendet werden sollen.

Würde das Gut Eidenburg von dem Kloster-Cammer-Director Hermann vonWangenheim oder dessen Nachkommen veräussert werden, so soll in diesem Falledas fragliche Capital von Fünftausend Thaler auf die vorgedachte Waker Armen-stiftung übergehen, und sind sodann die dafür aufkommenden Zinsen nach Mass-'gäbe der, für diese letztere Stiftung getroffenen Bestimmungen dem Zwecke ent-sprechend in Wake mitzuverwenden.

etc. etc.

§. 8.

Für den Fall, dass der Cours des grösseren Theils meiner vier- und fünfpro-centigen Werth-Papiere unter Achtzig Procent des Nominal-Werths gesunken seinmöchte, brauchen bis dahin, dass der fragliche Cours wieder auf mindestens Acht-zig Procent gestiegen sein wird, diejenigen vorstehenden Capital-Legate, welcheauf mehr als Eintausend Thaler sich belaufen, nicht baar ausgezahlt zu werden,sondern sind in diesem Falle bis zur Berichtigung einstweilen mit vier Procent all-jährlich zu verzinsen.

etc. etc.

Dessen zur Urkunde habe ich dieses Testament eigenhändig unterschrieben unduntersiegelt.

Hannover, den 5. November 1859.

Johanna Gräfin von Wangenheimgeborne von der Decken.

(L. S.)

Publicirt Hannover von Amtsgerichtswegen, am 13. März 1860.

BeglaubigtBaldenius , Kichter.

Dass vorstehender Auszug aus dem Testamente der weiland Frau Johanna Gräfinvon Wangenheim gebornen von der Decken quoad passus concernentes der mir vor-gelegten beglaubigten Abschrift jenes Testaments wörtlich gleichlaute, wird nota-riell beglaubigt.

Hannover den fünf und zwanzigsten April achtzehnhundert ein und sechzig.

(L. S.) Christian Eduard Lüders, Königlicher Notar.