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1L3.
1419.Augustmonat 17
(»ff donrstag »achvnser lieben Frov-wen tag ze »litten»Ovgstenl.
Kienholz.
daß/ da sie denen von Bern/ von Raren und den ihren um ihreKlagen gesprochen haben/ sie auch denen von Wallis Tag verkün-den / und dann auch um ihre Zuspräche aussprechen; denn dievon Wallis beklagen sich sehr/ daß den Anlaßbricfen nicht genuggeschehen sei. Zugleich eröffneten der Eidgenossen Bote«/ daßdie von Bern „vast wunderlich« reden und in dem Maß/ daßsie nicht wüßten/ ob die ihren und sie vor jenen sicher wären ^);baten und mahnten auch/ daß die von Zürich ihnen Leib undGut helfen retten/ wenn Bern sie schädigen oder angreifenwollte/ und wie bisher sich bemühen/ die Sachen zum Gutenzu bringen mit der Minne oder mit dem Recht. Hierauf ließendie von Zürich die Boten abtreten / verhörten den Bürgermeisterund Heinrich Hagnaucr/ welche bei den Sachen gewesen waren,wurden dann einer Antwort einhellig/ beriefen die Boten wie-der/ und erklärten ihnen nun: sie sollen die von Wallis weisen/dem Spruche der Eidgenossen genug zu thun/ wie sie eS ange-lobt hätten; sie selber sollten ihnen nicht dawider hülflich sei»/noch die ihren zu ihnen laufen lassen. Zudem hätten die vonZürich auf heute ihren Eidgenossen von Schwyz/ Zug undGlaruS einen Tag zu den Einsideln verkündet. Auch erklärteZürich den Boten: sie vernehmen ungern/ daß dem Bürgermei-ster Meys und den andern dazu gegebenen Boten der Sprüchewegen übel nachgeredet werde. Der Eidgenossen Boten wolltenvon solchen Reden nichts wissen / auch nicht daß der ihren einergen Wallis laufe; eö wäre denn etwa einer oder zwei „üppig„buben«, die heute hier und morgen anderSwo seien und viel-leicht sonst Feindschaft gegen Bern haben. Hierauf sandtendie von Zürich auf den Tag gen Einsideln Berchtold Schwendund Johannes Brunner/ und trugen ihnen auf/ „dz sy fast„losen / waS der von Switz botten her Inn geuellig j syc, dz sy„mit denen zuhen vnd Einhellig syen".
(Zürich Stadtbuch m, Lg, ->/b.)
H Vergl. Tschudi n. 12k, ».
Tag der Eidgenossen wegen der Landleute von Wallis. Diesen Tagzu besuchen läßt Schwyz/ am Samstag vorher (12 Augustm.)/Mahnung an Lucern ergehen.
(Urk. im Staatsarchiv Lucern.)
„Wie der eidgnossen botten gerctt vnd bracht hant von Bern:„dz st kein frid koenncnt machent, denn lvere dz Walliser den„spruchen gnuog tetcnt, vnd den namcn wider kcrten, denn wocl-