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1 (1839) [Abschiede (1291 - 1429)] : mit den ewigen Bünden, den Friedbriefen und andern Hauptverträgen
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Seite
98
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a»/ und hielten ihn auch nicht für ihren Bürger/ nur daß sie und dievon Freiburgdarunder" redeten/ wie sie die Sachengefrideten" *).

Als der Graf von Savoicn uns Eschcnthal wegnahm/ gab ihmGitschard von Raren Steg und Weg/ Hülfe und Rath; deßwegcnwir ihn »echten". Er aber kam zu freundlichen Tagen genVrseron/ und wollte dafür schwören; die von Wallis meinenjedoch das wohl kundlich zu machen. NachwärtS wurde dieses denBcrnern auf Tagen zu Meiringen vorgeworfen; da erklärten dieBerncr öffentlich: er habe an ihnen auch unehrlich gehandelt/ undsei meineidig/ und nicht ihr Bürger.

Nun aber ist er ihr Bürger/ lieb und Werth/ feit die vonWallis unsere Bürger geworden sind;vor was er inen nut. Dabi man wol sol merken/ was muotwillen die Berner tribent".Die von Wallis meinen und wollen ihn mit gerechter Kundschaftverwerfen und nicht zu einem Biederman mache»/daz" er manig-faltig Ehre und Eidubersen" habe.Der einig man ist nu insiner grossen bosheit j vnd missctat lieber/ Denn wir vnd ander/ >das vns billich erbcrmet vnd verdrusset j nach alter vergangnerfruntschaft I als wir vnd die von Bern mit einander > har komensint/ vnd sie ze Herren gemacht j haben."

Ebenso haben wirvor zitcn" auf des Königs Befehl mit denWallisern soweit geredet/ daß sie einerseits/ andrerseits Gitschardvon Rarenir eignenS willen" zum Rechten kamen auf gemeinerEidgenossen Boten; beide Theile hatten sich mit ihrenInstrumen-ten" nach ihres Landes Gewohnheit gegen einander verbriefet undgeschworen. Man kam gen Lucern zu Tagen. Aber auf die In-strumente wollten der Eidgenossen Boten nicht spreche»/ sie hättendenn andere Anlaßbriefe; dazu hatten die Boten von Wallis nichtGewalt / und wollten es heimbringen. Dochdarunder bedachtet"sich die von Wallis: Da die Boten auf die gegenseitig beschwornenInstrumente nicht sprechen wollen/ so bieten sie Recht Gitschardcnnach ihres Landes Recht; er sei ihr Landina»/ und habe das Land-recht nie aufgegeben. Nun sei in ihrem Lande/ wie bei allen Eid-genossen/ Recht und Gewohnheit: man setze zu Stadt und Landeinen Schultheiß oder Amman/ solange man wolle; thuc er unrechtoder wider seine Gemeinde/ so richte und strafe diese: darum ge-trauten sie/ er sollte vor sie kommen.

So stand die Sache einige Zeit. Nach und nach warb man/wie die Sache zum Rechten komme. Wiederholt erklärten dieWalliser: sie hätten nicht Haupt/ nicht Bischof; was sie immerthäten/ dem möchtemorn" ihr Herr ein Bischof widersprechen.

»> Als am tt Herbstm. täl? Hauptleute/ Näthe und Landleute vonWallis/ während sie vor der Beste Seon lagen/ an die von Bern schrie,de«/ befanden sich bei ihnen der Schultheiß von Freiburg und Botenvon Luccrn / Uri und Unterwalden. Urk. im Staatsarchiv Bern.Beigelegt ist ein Blatt/ das die Uebergabsbedingungen der Beste Seonenthält.