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1 (1839) [Abschiede (1291 - 1429)] : mit den ewigen Bünden, den Friedbriefen und andern Hauptverträgen
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168.

169.

1418.Weinmonat 28

luff Simonis etJude).

1418.Wintermon.i-8

Lucern.

Die Einnahme an Güterzinsen/ an Bußen, vom Zoller zu Domo(3i Ducaten, 22 Plapart), und an Abschlagszahlungen an die8000 Ducaten/ die zu Fastnacht fällig waren, beträgt 1291Ducaten. Die Ausgabe ist 1251/2 Ducaten, sein Lohn 316Ducaten; von dem Uebrigen wird alles bar ausbezahlt bis auf1881/2 Ducaten, die er noch schuldig bleibt, aber förderlich be-zahlen soll. DaS Barbezahlte theilcn die Orte unter sich: Lucernerhält, wegen StudierS Gefängniß, voraus 100 Schild; davongehören GlaruS 161/2 Schild und Z Plapart, und Erni Willisnimmt sie in Empfang. MehrereS ward nicht berechnet'); da-gegen, wie alles Vorstehende, so ist auch noch einzeln angegeben,was an Zinsen, Bußen und Zahlungen ausstand, die entwedernoch Spilmatter oder Jacob Stuki einziehen soll.

(Lucern Rathsbuch m, 32, »/33,->.)

1)Item die bcssrung ist nit gerechnet, alz er truwet manbessri Im".

Boten: Lucern, Junkher Peter von Moos und Werner vonMeggen; Zürich, der Stüssi; Zug, der Graf; Unterwalden,Arnold am Stein. Diesen legt Jacob Menteller von einemJahre, da er Vogt zu Muri gewesen ist, Rechnung ab. DieEinnahme beträgt 132 Pfund Haller, und Städte und Ländererhalten jegliches 21 Pfund; schuldig bleibt er 6 Pfund. Erverzehrte 7 Pf., die nicht gerechnet sind. Ausstehende Bußen,10 Gulden, soll er einziehen; auch 10 Pf. Steuer zu Hermans-wile stehen aus.

(Luccrn Rathsbuch m, 34, b.)

In den Zerwürfnissen zwischen Bern und Wallis mahnen die vonLucern, Uri und Unterwalden ob und nid dem Wald, welchedrei Orte in dieser Sache »ein ding" sind, ihre Eidgenossenvon Zürich, Schwyz, Zug und Glarus. Hierauf senden sieBoten an dieselben, um sie weiter zn mahnen und Antwort vonihnen zu erhalten. Zuerst antworten die von Schwyz: nachWeisung der Bundbriefe, und nach dem Nechtbieten Berns,können sie ihnen nicht hülflich sein wider die von Bern; siewerden übrigens den Bundbriefen genug thun. Zugleich dünkesie, jene haben wider die geschwornen Bundbriefe gethan undandere Briefe dawider gemacht'). Die von Zug: sie wollenden Bundbriefen genug thun, was sie weisen. Die von Zürich