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Dritte Generation 1366 — 1 375.
Nach dem Landbuch Karls IV. haben die v. Jcetze 1375 Be-sitzungen in Kassuhn, Sanne, Pretzier und Königstedt (s. Einl.). Jeetzefehlt, weil dieser Ort zum Witthum der Markgräfin Jngeborg gehörte.An Ansehen stand die Familie zwar hinter den v. Alvensleben, v.Bartensleben, v. d Knesebeck nnd v. d. Schnlenbnrg zurück, aber dochvor den übrigen Adligen des Kalbeschcn Werders, worin Jeetze liegt,in erster Reihe. Da traf sie 1376 ein sehr schwerer Schlag. Mark-graf Otto verlieh nämlich am 19. Juli d. I. dem Ritter Gebhard v.Alvensleben ans Schloß Kalbe für sich nnd seine Erben das Ange-fälle aller ihrer Güter, und gab ihm 15. April 1371 die Lehnshoheitüber sämmtliche in dem Kalbeschen Werder gelegenen Güter, mit Aus-nahme derer, die den v. Bartensteben, v. d. Knesebeck und v. d.Schnlenbnrg gehörten.') Am 26. d. M- erließ er ein offnes Schrei-ben an die dadurch betroffenen Adeligen, in erster Reihe aber an diev. Jeetze mit dem Befehl, ihre Güter im Werder für die Zukunftvon Gebhard v. Alvensleben zu Lehen zu empfangen und diesen fürihren wahren Lehnsherrn zu erkennen. So kamen die v. Jeetzein ein AfterlehenSverhältniß, aus dem sie theilwcise erst nach sechszigJahren sich befreiten, und auch dies nur mit Verlust eines Antheilsan Jeetze nnd mehrerer kleinerer Besitzungen und Prästationen.
ricus v. Zctzc am ö. Octobcr 136g Rathshcrr der Neustadt Salzwcdel ( Riedel, I., VI.,l>7 und XIV., 150). Da es aber zweiselhaft ist, od diese in den Städten wohnhaftenund städtische Aemtcr verwaltenden Personen zu dein adligen Geschlecht diesesNamens gehörten, ob sie nicht vielmehr nur aus Zeetze stannncndc Bürger waren, diezu genauerer Bezeichnung ihren Geburtsort zu ihren Taufnamcn setzten, so haben wir,zumal da diese wenigen Personen für die Familiengeschichte keine Bedeutung haben, alleBürger dieses Namens nur in Anmerkungen aufgeführt.
') Riedel, I., XVII., S. 77 nnd 7!l: alle die Lehen nnd Güter, welche Hansnnd Clans Gebrüder v. Jedicz von ihm zu Lehen hätten, wenn Hans nnd Clansohne Lchnserbcn von dieser Welt verschieden.
st Wohlbrück, Alvensleben I., S. 318 .
.st Nach dem Register Lorcntz v. Zeetzes ( 118) bezog seine Familie noch 1634 ansBüste 16 Sch. 2 M. Roggen und eben so viel Gerste, aus Döllnitz 18 Sch. Roggen,17>st Sch. Gerste nnd 2 Gulden 2 Schillinge Geldpacht, nnd ans Möllenbeck 4'/i Sch.Weizen, 36 Sch. Roggen, 18 Sch. Gerste nnd 13 Schillinge, „so da gehören zu derenv. Jetze Stipendium, welches Markgraf Otto denen v. Jetzc sämmtlichcn verehretfür die, so zum Studio geordnet werden." Abgesehen davon, daß Markgraf Ottoschwerlich ein Studicnstipcndinm verliehen, spricht gegen eine so frühe Verleihung jenerPachte die Angabe des Landbnchs, wonach alle Pachte, ans die sich obige Notiz beziehenkann, 1375 noch den v. Bnste gehörten. Sic sind wahrscheinlich erst nach 1427 denv. Jeetze verliehen.