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halten, als obengcsehrieben, vnd solcher gesarnbter manleheu guter althorkumen| rechtt vnd gewonheitt ist Treulich vnd angeuerde. Hirbey seint gewesen vndgezeugen Der Edle vnser Rothe vnd lieben getreuen, Anargk her von Wildenn-fels etc. | Cristof Ritter vnd Hans vnser Landtrentmeister beide von Taubenheim,Christan bayer doctor vnser Cantzler vnd andere mher der vnsern gnug glaub-wirdiger Zu urkundt | liabenn wir vnser Innsiegel wissentlich ann diesen briefhengeu lassen Der gegeben ist Zu Weymar dinstags nach dem Suntagk JubilateNach Christi vnsers lieben | liernn gepurtt Im funfzehen hunderten drey vnddreissigsten Jaren.
Jo. Fridrich Churfdrst Hangendes grosses Siegel
m. pp. ssst. in rothem Wachs,
von des Churfiirsten eigner Hand.
Anmerkung. Aus verschiedenen älteren Designationen über die vorhan-den gewesenen Briefschaften in der Familie geht hervor, dass unter demselbenDato auch über die Hälfte am Seliloss Wangenheim und die dazu gehörigen Be-sitzungen ein ChurfürstJiclier Lehnbrief für die hier aufgeführten Vasallen aus-gefertigt ist, und scheint für diese Lehnbrief-Ausfertigung, für welche durcheinen Erbfall in der vasallitisclien Familie höchstens aus dem Absterben des vonErasmus von Wangenheim nachgelassenen unmündigen Sohnes Hans ein Grundvorgelegen haben könnte, der aber im Lehnbrief nicht erwähnt ist, die Veran-lassung in dem eingetretenen Wechsel in manu dominante zu liegen, indemCliurfürst Johann am löten August 1532 gestorben, und die Regierung vonSeiten seiner Söhne des Churfürsten Johann Friedrich und des Herzogs JohannErnst angetreten war. Da am Tage vor der Ausfertigung dieses Lehnbriefs derunter der vorigen Nummer gegebene Bestätigungsbrief wegen der BrüheimerErbländerei und Schäferei ausgestellt ist, so scheint danach es wahrscheinlich,dass in dieser Jubilatcwoche ein allgemeiner Vasallen- und Lehntag in Weymargehalten, oder wenigstens die Verhältnisse des Wangenheim'schcn Geschlechtszum Durchlautigsten Hause Sachsen allseitig geordnet sein.
Für die weitere Entwickelung der Besitz-Verhältnisse des von Wangenheim-Winterstein'schen Stammes und die Geschichte desselben hat dieser Lehnbriefvon 1533 aber noch seine Bedeutung dadurch, dass die mittelst desselben be-lehnten Vasallen zugleich die Stammväter der bis auf die neueste Zeit geblühthabenden vier Linien oder sogenannten Viertel des Winterstein'schcn Stammesgeworden sind, indem, wie schon früher (vid. Nro. 278 vom Jahre 1503) ange-führt, Friedrich der Aeltere das Illte, sein Bruder Apel das IVte, Lutz das Uteund Friedrich der Jüngere das Iste Viertel begründete, deren fernere Schicksalezu schildern einer künftigen Fortsetzung dieses meinen Stamm es-Vettern' gewid-meten Urkundenbuchs vorbehalten bleibt. In welcher Weise die Brüder Lutzund Friedrich der Jüngere sich unter einander gctlieilt, darüber sind mir dieTheilzettel noch nicht zu Gesicht gekommen, und habe ich auch noch nicht ent-decken können, ob dieselben unter den Briefschaften des Isten und Ilten Vier-tels noch vorhanden. Das vorhandene oft allegirte Hausbuch Wolff Veits vonWangenheim, Lutzens Sohn, welcher allein den Stamm fortsetzte und so dernächste Stammvater des Ilten Viertels geworden ist, gibt eine vollständige Uebcr-sicht über die Besitzungen des Ilten Viertels, über diejenigen des ersten Viertelsmangelt mir aber eine solche, jedoch zeigt Wolff Veits Hausbuch, dass 1557noch Vieles von ihm und seines Vaters Bruders Friedrich (im Lehnbrief von1533 der Jüngere, 1557 aber schon der Alte genannt, und seit seines BrudersLutz im Jahre 1551 erfolgten Tode Senior familiae) ungetheilt besessen wurdeIch begnüge mich daher hier zum Schlüsse ein Verzeichniss der bis zumJahre 1533 urkundlich vorkommenden Besitzungen des Wangenheim'schcn Ge-