Druckschrift 
12 (1856)
Entstehung
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Landgraf Hermann starb 1413 und ihm folgte sein SohnLudwig I. Nicht nur milder, auch gerechter, als der Vater,suchte er das Geschehene, so viel es möglich war, vergessen zumachen und stellte namentlich alle von seinem Vater den Städtenentrissenen Privilegien wieder her. Auch Kassel erhielt die seini-gen wieder. Was er aber nicht wieder geben konnte, das warjener belebende Geist, ohne den alle, auch die kostbarsten, Privi-legien nur rauschende Pergamente bleiben; dieser Geist war imSturme und im Blute untergegangen und zwar für immer.

Minder wichtig sind die Ereignisse des fünfzehnten Jahr-hunderts.

Im sechszehnten Jahrhundert führte Landgraf Philipp dieReformation ein und verwandelte die Stadt in eine wirklicheFestung, indem er an die Stelle der mittelalterlichen Werke neueder veränderten Kriegskunst entsprechende aufführen ließ, derenkostspieliger Bau jedoch erst durch seinen Sohn Wilhelm vollen-det wurde.

Philipp's unglückliches Testament zerriß leider das Landin vier Theile, das, wäre es eine Einheit geblieben, in Folgeseiner Lage, durch welche es den Süden mit dem Norden ver-band, unzweifelhaft den größten Einfluß auf die späteren Ge-schicke des Gesammtvaterlandes gehabt haben würde.

Mit den Landgrafen Wilhelm IV. und Moriz, hob fürdie städtischen Gewerbe eine Periode an, die von den wichtigstenFolgen hätte werden können, wenn sie nicht zu schnell vorübergegangen wäre. Beide Fürsten hatten erkannt, daß das zünf-tige Leben zu erstarren begonnen und ein höherer Aufschwungder Gewerbe nur ausser den Schranken desselben zu hoffen sey.Darum zogen beide viele Ausländer nach Kassel und unterstütztendieselben bei der Anlage größerer Etablissements. Moriz legtesogar ein Lehrhaus zu Kassel an, in welchem Lehrlinge in denverschiedensten Gewerben unterrichtet wurden, und hob 1621 dieZünfte von Kassel auf, dieses freilich mehr um Kassel zu stra-fen, mit welchem er damals sehr unzufrieden war, als umdurch die Freiheit der Gewerbe diese selbst zu beleben. Dochdie Früchte all' dieser Bestrebungen kamen nicht zur Reife, dennunter den Flammenstürmen des dreißigjährigen Krieges ging wie-der alles zu Grunde.

Obgleich während dieses Krieges Kassel niemals von einemFeinde betreten wurde, ja nicht einmal eine ernste Belagerungerfuhr, so waren die Leiden dennoch groß genug, welche der-lelbe über die Stadt brachte. Denn wenn die Feinde das Landüberschwemmten, so waren die festen Plätze die einzigen Zu-stuchtsörter, in denen die unglücklichen Bewohner sich gesicherthoffen durften. Sogar in den Außenwerken der Stadt lagenoft Wochen hindurch Tausende von Landleuten mit Weib undmit Kind, und verheerende Krankheiten und Seuchen waren dieschreckliche Folge davon. So starben 1637 zu Kassel 1440 Per-sonen, unter denen sich 623 Fremde befanden, während dieZahl der Geboreneu nur 374 betrug.

Kassel,

Aber ausser den entsetzlichen Verwüstungen, den zahllosenBrandstätten und der Verarmung und Entsittlichung des Volkeshat dieser lange Krieg auch noch ein anderes dauererndes Uebel ge-schaffen, das auch da noch fortwährte, als schon alle Wunden wiederverharscht waren: durch ihn wurde die Militärherrschaft begrün-det. Hatte auch schon Moriz die Idee, daß der Fürst derirdische Vertreter der Gottheit sey und derselbe deßhalb alle undjede Gewalt in seiner Person vereinige, bis auf die Spitze ge-trieben, so erkannte er doch auch im vollen Umfange diePflichten an, welche in dieser Eigenschaft auf seinem Gewissenruhten und sprach es deßhalb auch oft aus, daß er für jedeseiner Handlungen Gott Rechenschaft schuldig sey. Anders wares aber schon jetzt. Auf eine willige Soldateska gestützt, folgtedie fürstliche Gewalt nur noch der Willkür und unter demrohen Fußtritt des Soldaten sank auch noch der letzte Nest wieder Rechte der Stände, so auch der Selbstständigkeit und Frei-heit der Städte in den Staub. Einige Thatsachen werden ge-nügen, um die Gestaltung der Dinge anzudeuten. Als derObervorsteher der hessischen Ritterschaft, Otto von der Mals-burg, ein altes nie bcstrittenes Recht in Ausübung brachte unddie Ritterschaft zu einer Versammlung beschrieb, ließ ihn dieRegentin, die Landgräfin Amalie Elisabeth, verhaften (22. Jan.1650), und als der eben so feste als patriotisch gesinnteMann sich dadurch nicht einschüchtern ließ, nahm man ihm so-gar sein Vieh und seine Früchte. Die Ritterschaft sah sich da-durch genöthigt beim Neichskammergerichte Hülfe zu suchen underhielt dieselbe auch, freilich zum großen Verdrusse der Fürsten.Erlaubten sich dieselben doch sogar dem Gerichte darüber Vor-halt zu thun. Wenn es meinte der Landgraf von Hessen-Darmstadt auf solche Weise zu Werke gehe, dann würde esden Adel auch anderwärts aufrührisch machen und zur Wider-setzlichkeit reizen. Ein Patriot macht hierbei die Bemerkung:Jetzo wäre es Zeit gewesen, daß Ritter- und Landschaft beieinander gehalten; nachdem sich aber das Oorpu« getrennt, sindwir Sklaven worden und müssen thun, was man uns Heisset."

Aehnliches geschah 1651 in Kassel. Am 25. Septemberdess. I. war die gefammte Bürgerschaft auf das Rathhaus ent-boten worden und es wurden derselben hierviele schwere Sachen"vorgehalten. Als Heinrich Schindehütte sich nun aber erhobund dagegen redete, nahm man ihn gefangen. Die entschiedeneHaltung der Bürger, welche nicht weichen wollten, vermochtejedoch endlich die Gewalthaber den Verhafteten wieder frei zulassen.O wehe uns armen Leuten! bemerkt der Bericht-erstatter hie regten sich die ro^nl-w «tatus und wollte manhier militärische Erekutiou einführen, aber den 30. llilto warddie alte Fürstin begraben."

Man wird in diesen Zügen schon den Charakter jenesSystems wiedererkennen, welches auch im achtzehnten Jahrhun-dert fortdauerte und auch heute noch nicht gänzlich abgestorbenist.