in Anspruch genommen worden, und die Anstrengungen, welchedie Bekämpfung seiner Feinde erfordert, hatten ihn genöthigtSchulden auf Schulden zu häufen. Diese Schulden mußtengetilgt werden und es kam nur auf die Art der Mittel an,durch welche dieses bewirkt werden sollte. Aber eben in derWahl dieser Mittel vergriff sich der Landgraf, ob mit Absichtoder nur aus Irrthum ist zwar schwer zu entscheiden, dochscheint Alles mehr für das erstere als das letztere zu sprechen.Der Landgraf schrieb nämlich eine Steuer aus, welche von dennothwendigsten Lebensbedürfnissen erhoben werden sollte. Hierzumangelte ihm indessen jedes Recht, und er verletzte dadurchnicht nur die allgemeinen Rechte des Landes, sondern eben sosehr auch die von ihm selbst noch vor wenigen Jahren durchBrief und Siegel anerkannten Freiheiten der Städte; denn theilskonnte er ohne Zustimmung der Landstände keine Steuer erheben,theils waren alle auf die städtischen Märkte kommenden Lebens-bedürfnisse von jeder Abgabe befreit.
Ein lauter Schrei des Unwillens erhob sich ob dieserMaßnahme durch's ganze Land und die Folge derselben war eintiefer Riß zwischen Fürst und Volk.
Aber schon im Beginne mangelte die Einigkeit, denn dieoberhessischen Städte verließen die allgemeine Sache und beugtensich dem Willen ihres fürstlichen Gebieters. Nur die nieder-hessischen Städte blieben fest und Kassel stellte sich an ihreSpitze. Um sich enger zu einigen und zugleich für den Falletwa eintretender Gewalt sich über gemeinsame Maßregeln zuberathen, wurde ein allgemeiner Städtetag nach Kassel berufen.Am 4. Januar 1376 fanden sich Abgeordnete aller nicderhessi-schen Städte auf dem Nathhause zu Kassel ein und es wurdeeinmüthig beschlossen, jenes Ungeld weder jemals zahlen zuwollen, noch zahlen zu können. Sie wollten zwar in allenbilligen und rechtlichen Dingen des Landgrafen gehorsame Bür-ger bleiben, im Falle aber dieser gegen die eine oder die andere StadtGewalt üben würde, dann wollten sie sich gegenseitig unterstützenund Alle für Einen stehen; auch allen Schaden und alle Kostenwollten sie gemeinsam tragen.
Wie der Landgraf sich diesem Bündniß gegenüber verhielt,ob er von seiner Forderung abstand, überhaupt die nächstenFolgen dieser Einigung sind unbekannt, und nur so viel ist sicher,daß das Bündniß fortdauerte, ja, daß dasselbe sich sogar nocherweiterte, indem auch ein Theil der Ritterschaft, namentlichdie in den Städten ansässigen Burgmannen, demselben bei-trat. Auch das ist unzweifelhaft, daß es zu Thätlichkeitenzwischen dem Bunde und dem Landgrafen kam und nur dasdunkel, worin diese bestanden.
Erst nach zwei Jahren fand eine Ausgleichung statt. DerBund sich erneuernd, erklärte in einer am 1. Januar 1378stattfindenden Versammlung sich dem Landgrafen um den Friedendes Landes willen auf zwanzig Jahre zu allen rechtlichen Din-gen verbunden zu haben. Es war das ein Bündniß, wie man
sie in jener Zeit zahlreich entstehen sieht, um in der allgemeinenVerwirrung einen gesicherten Rechtszustand zu gewinnen. Ander Spitze des Bundes standen 5 Häuptlinge, theils Bürger,theils Ritter. Man gelobte sich gegenseitig zu schirmen und zuhelfen. Streitigkeiten zwischen Ritterschaft und Städten solltenvon dem Landgrafen, und erst wenn dieser länger als 4 Wochenmit der Erledigung zögere, von den Häuptern des Bundes,Streitigkeiten zwischen einem Ritter und einem Bürger abervon den Bundeshäuptern, und die zwischen einzelnen Bürgernnach der Städte Gewohnheit entschieden werden :e.
Diese Einigung, welche auch die Eidgenossenschaft diesseitsdes Spießes (des Gränzwaldes zwischen Ober- und Nieder -Hessen) genannt wurde, trug offen und frei an ihrer Stirnkeinen andern Zweck und kein anderes Ziel, als nur den Frie-den, und auch nicht ein Gedanke spricht sich in ihr aus, derauf eine Feindseligkeit gegen den Fürsten des Landes gedeutetwerden könnte, und dennoch sehen wir bald Fürst und Bundwieder gegen einander im Kampfe. Gar Manches ist unsdunkel in diesem Streite, der, obgleich er eine der großartigstenund folgenreichsten Epochen der hessischen Geschichte umfaßt,bisher doch noch niemals in seiner ganzen vollen Bedeutunggewürdigt worden ist, und zu diesen dunkeln Partien gehörennamentlich auch die Ursachen, welche den unheilvollen neuen Brnchzwischen Fürst und Volk hervorriefen und das Zeichen zur Em-pörung und zum Bürgerkriege gaben. Der Landgraf behauptetedie Städte hätten sich Rechte angemaßt, welche nur ihm alsLandesfürsten Zuständen. Genug! schon wenige Monate nachSchließung jenes Bündnisses erblicken wir plötzlich die Eid-genossen in den Waffen, sehen wir sie feindlich dem Land-grafen gegenüber, sehen wir durch sie die landgräfliche Burg zuKassel erobert und alle Macht des Landgrafen über Kassel undNiederhessen gebrochen.
So ernstlich sich diese Verhältnisse auch gestaltet hatten,so schienen sie doch ohne größere Folgen vorüber gehen zu wol-len, denn es gelaug dem Landgrafen Balthasar von Thüringenschon am 12. Mai die Parteien zu vergleichen, so daß beideVergessenheit des Geschehenen gelobten. Aber dieser Friede warleider nur äußerlich, der Haß blieb im Herzen und wuchertefort und schon nach kurzer Zeit finden wir Fürst und Bundwieder feindlich gegeneinander über.
Aber jetzt schwand die Einigkeit im Bunde, es schiedensich in Kassel zwei Parteien; die eine blieb der allgemeinenSache treu, die andere, meist aus Mitgliedern des Stadtrathsbestehend, schloß sich dem Landgrafen an. Die letztere gelobteam 17. Juni 1380 niemals in oder ausserhalb Kassel Gesetzemachen zu wollen, welche gegen den Landgrafen seyen, wogegendieser erklärte, daß er ihnen in Gnaden verziehen habe. DieFrüchte dieser Spaltung blieben nicht aus. Nachdem der Land-graf hierdurch einen Theil des Stadtraths auf seine Seitegezogen, fand er kein Bedenken mehr darin, die obwaltenden
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