Zwecke wurde der die alte Stadt umschließende Graben geebnet,damit die neue Stadt unmittelbar der ersten angeschlossen werdenkonnte. Die für die Anbauer bestimmten Freiheiten zogen sozahlreiche Familien heran, daß diese neue Stadt, welche denNamen der „Freiheit" erhielt, bald größer und volkreicher wurde,als die beiden älteren Städte. Auch erhielt die „Freiheit" eineeigene Pfarrkirche, mit welcher der Landgraf später ein Kolle-giatstift verband. Doch kaum mochten die neuangelegten Stra-ßen schon alle ausgebaut seyn, als jene schreckliche Seuche, welchedamals (1350) die ganze alte Welt durchzog, auch nach Kasselkam und nicht weniger als 3000 seiner Bewohner in's Grablegte.
Kassel hatte im Verlaufe seiner Entwickelung viele undgroße Rechte und Freiheiten erhalten. In Streitigkeiten zwischender Stadt und dem Fürsten hatten die Landstände, zwischeneinzelnen Bürgern und dem Fürsten aber Bürgermeister undRath zu entscheiden. Der Stadtrath hatte das Recht neue Ord-nungen einzuführen und was er als altes Recht eidlich bekräftigte,mußte von jedem auch als solches anerkannt werden. Niemanddurfte die Gerichtsbarkeit des Stadtraths umgehen und sichunmittelbar an den Fürsten wenden, dieser bildete vielmehr nurdie Appelations-Instanz. Niemand durfte ohne Willen desStadtraths verhaftet werden. Die Wahl der Schöpfen wardurch nichts beschränkt und nur zum Bürgermeisteramte wurdendem Fürsten zwei bis drei Personen präsentirt. Unverletzlichwar das Hausrccht und jeder Bürger Freiherr in seinem Hause;sogar der Mörder fand eine sichere Stätte darin. Jeder Bürgerhatte freies Abzugsrecht. Keiues Bürgers Vermögen konnte kon-siseirt werden. Alle auf den Markt kommenden Lebensbedürfnissewaren zollfrei. Jeder Bürger hatte das Recht, wenn er bauenwollte, das nöthige Holz im kaufunger Walde zu hauen. AlleVorwerke oder andere Güter, welche von einem Bürger vonder Stadt aus gebaut wurden, waren steuerfrei. Eine MeileWeges um die Stadt (die s. g. Bannmeile) durfte auf keinemDorfe gebraut, gebacken oder ein Handwerk getrieben wer-den w.
Aber schon nahte die Zeit in welcher diese schönen Frei-heiten zerdrückt werden sollten. Ein mächtiger Sturm griff iudie Aeste des frisch grünenden Baumes uud so sehr derselbe auchwiderstand, so wurde doch endlich nicht nur seine Krone zerrissen,sondern auch sein Stamm wurde zersplittert und zu Bodcugeworfen.
Die großen Freiheiten, welche die Städte erhielten, warenallerdings nur Gaben ihrer Fürsten. Aber dieser Wetteifer,womit die Fürsten während des dreizehnten und vierzehntenJahrhunderts die städtischen Rechte und Freiheiten erweiterten,entsprang nicht etwa blos aus einem gewöhnlichen Wohlwollen,es war vielmehr eben nur ihr eigenes Interesse, wodurch dieHerren der Städte dazu angetrieben wurden. Derselbe Grund,Welcher in Deutschland die Städte hervorrief, derselbe wirkte
auch später noch fort und veranlaßte die Erweiterung derselben.Die Städte waren Festungen, welche die Fürsten sich schufen,bedeutender und wichtiger für sie als die Burgen auf den Höhen,denn diese erforderten besondere Besatzungen, während dieBürger der Städte ihre Mauern selbst vertheidigten undausserdem auch noch ein treffliches Fußvolk für das offeneFeld darboten. Ja eben nur durch die Gründung der Städtegelang es den Fürsten sich vom Adel zuerst unabhängiger zumachen, dann diesen zu zähmen uud endlich ihn gänzlich zuunterdrücken. Es mußte ihnen deßhalb alles daran liegen dieBevölkerung der Städte zu vermehren und dieses ließ sich beiden allenthalben zahllos entstehenden Städten nur dadurcherreichen, daß der Umfang der gewährten Freiheiten und Rechtezur Niederlassung vorzugsweise abzuziehen vermochte.
Dieses Geben mußte iudesseu hier früher dort spätereine Gränze finden. Es bedürfte nur eines Uebergriffs von dereinen oder der andern Seite und die seitherigen Freunde ver-wandelten sich in Feinde. Und ein solcher Bruch war der gan-zen Natur des Verhältnisses nach unausbleiblich. Ein politischesGemeinwesen kann nicht auf demselben Standpunkte stehen blei-ben, denn Bewegung ist seine Lebensbedingung; es muß entwe-der seine Rechte entwickeln und entfalten — oder es gehtrückwärts, hier aus Mangel an innerer Lebenskraft in sich ver-siechend, dort durch feindliche Gewalt gehemmt und zurückge-drängt.
Alle nur eiuigermasseu bedeutende Städte hatten bereitsdiese Erfahrung gemacht, da kam auch an Kassel und die übri-gen hessischen Städte die Reihe.
Dem Landgrafen Heinrich II. war sein Neffe Hermanngefolgt, der gewöhnlich der Gelehrte genannt wird, weil erGeistlicher gewesen und als solcher wenigstens lesen und schreibengelernt hatte. Dieser Gelehrte war nun beinahe das Gegentheilvon dem, was sein Oheim Heinrich gewesen, ungeachtet mandiesen den Eisernen nannte. Hermann besaß einen Charakterwie er sich im hessischen Fürstenhause kaum zum zweitenmalewieder findet. Entschiedener Gegner jeder Volksfreihcit, wohntein diesem Fürsten zugleich eine seltene Ausdauer iu Verfolgungseiner Pläne und eine Kraft, welche mit unendlicher Zähigkeitjedes Hinderniß überwand. So oft ihn auch das Mißgeschickzu Boden warf, sobald er den Nacken von dem Fuße seinerstegreichen Feinde wieder frei fühlte, hob er sich stets wiederstolz empor und suchte die übernommenen Verpflichtungenwieder abzuschütteln. Ja, aus der aufgezwungenen Demüthi-gung entsproßte nur um so tieferer und unversöhnlicherer Haß. ObHermann so von Anfang gewesen, ist freilich nicht zu sagen;es mögen immerhin die späteren Ereignisse nicht ohne wesent-lichen Einfluß auf eine solche Ausbildung seines Charaktersgeblieben seyn.
Hermann's erste Negierungsjahre waren von dem Kriegemit einem mächtigen Nitterbunde, der Gefellschaft vom Sterne,